Kaution als Mieter einbehalten?

2 Antworten

Wann wurde gekündigt? Wann ist Mietende? Gilt hier deutsches Mietrecht?

Deutsches Mietrecht: § 551(2) BGB ist zu beachten.

Werden 2 Raten der Mietsicherheit nicht zeitgerecht an den Vermieter übergeben, ist der Vermieter zur fristlosen kündigung berechtigt, auch wenn der Mieter bereits ordentlich gekündigt hat.

Lizzy326 
Fragesteller
 03.01.2024, 14:45

Hey, wir haben am 31.12. die Kündigung abgegeben (persönlich mit gegen Unterschrift von den Vermietern). Vorher hieß es mit der Kaution das hat noch Zeit bis wir die der alten Wohnung wieder bekommen haben. Dann wollte er am 31. 12 doch direkt die Kaution mit überweisen bekommen haben. Das haben wir jetzt erstmal nicht getan sondern nur die Miete überwiesen. Ich gehe davon aus das es sich um deutsches Mietrecht handelt da wir hier leben. Der Vertrag ist unbefristet, und wenn er uns jetzt fristlos raus haben will, hätten wir damit sogar auch kein Problem, dann würden wir halt schon früher zu meinen Schwiegereltern ziehen können 😅. Ich will mir nur nicht die Taschen ausleeren lassen von Menschen die eigene Flugzeuge haben und Geld wie Heu. Und je mehr ich hier erfahre desto frecher finde ich die ganze Situation hier.

0
Gerhart  03.01.2024, 16:16
@Lizzy326

Dann solltet ihr die Gelegenheit beim Schopfe packen und dem Vermieter die einvernehmliche Vertragsauflösung anbieten. Die bezahlte Miete wird er behalten wollen.

0

Die Situation ist etwas unverständlich.

  1. Feuchte Wände bei der Übergabe nicht festgestellt??? Wenn nachträglich festgestellt (Wasserschaden???), solltest unbedingt den Vermieter informieren
  2. Auch wenn Du bereits wieder gekündigt hast, schuldest Du die Kaution, wenn sie vertraglich vereinbart wurde. Der Mieter darf die vereinbarte Kaution in 3 Monatsraten bezahlen
Lizzy326 
Fragesteller
 03.01.2024, 06:49

Ja genau, wir hatten es das erste Mal beim streichen festgestellt und es natürlich sofort gemeldet. Wir werden aber nur mit falschem lüften und zu wenig heizen abgespeist.( da hatten wir die Schlüssel gerade drei Tage)

Nun ist die Situation so, wir haben uns mit den Nachbarn unterhalten die unter uns wohnen, die haben 1,40m hoch Schimmel an der wand. Die Vormieterin hat hier auf eigene Kosten alles renoviert mit Fußboden verlegen und tapezieren und hat jetzt gesagt bekommen das sie auch keine Kaution zurück bekommen wird. Wir haben auch ehrlich gesagt etwas Angst das es bei uns genauso läuft da der Vermieter wohl dafür bekannt ist sowas immer einzubehalten. Wir wussten natürlich vorher nichts davon, und haben direkt nachdem uns das alles offenbart wurde wieder gekündigt.

0
GGImmo  03.01.2024, 06:58
@Lizzy326

Wie bereits erwähnt gibt es die vertragliche Verpflichtung, die Kaution zu zahlen. Ob die Vermieterin irgendetwas unternimmt, wenn Ihr nicht zahlt, ist fraglich. Ihr habt ja bereits gekündigt. Letztendlich ist es Eure Entscheidung

1