Kann der Mann seine Unschuld beweisen?

3 Antworten

Nein, das wird schwierig werden.

Selbst wenn es eine Aufzeichnung gäbe, weil der Mann heimlich ein Telefongespräch aufnimmt zum Beispiel, hätte sich zum einen der Mann selbst strafbar gemacht (§201 StGB), und zum anderen wäre die Aufnahme nicht vor Gericht verwertbar.

Und gerade beim Kondom können diverse Anwendungsfehler passieren, zB wenn man das Gummi mit einem Fingernagel punktiert beim Überziehen. Bei falscher Lagerung werden die Gummis porös und reißen ebenfalls leichter.

Selbst wenn du das Kondom nach dem Sex aufbewahrt hättest, könntest du sehr wahrscheinlich nicht beweisen, dass es absichtlich beschädigt wurde.

Davon mal abgesehen: die meisten Frauen müssen gar keine Kondome manipulieren, in der Regel reicht es doch aus, zu behaupten, man würde die Pille nehmen.

Muss er auch, wenn er das nachweist.

Ist halt Deutschland. Feministische Außenpolitik!

Bomberos911  03.03.2023, 00:44

Was hat das denn mit Außenpolitik zu tun?

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BerlinwillCDU  03.03.2023, 00:46
@Bomberos911

Es geht um das andere Wort und dabei ist mir das eingefallen.

Dass unsere Außenpolitik jetzt auch feministisch ist. Ich hasse diese Grünen, aber die Berliner SPD hasst die Grünen auch.

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Hannamaier2001  03.03.2023, 09:34

Was hat das mit Feminismus zu tun?

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Elli113  03.03.2023, 11:30

Das Problem ist, dass er es nicht nachweisen kann.

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Klar muss der Mann Alimente zahlen, weil ja das Kind dafür nichts kann. Trotzdem ist das eine Straftat für die du dann die Mutter belangen kannst. Aber das Kind kann dafür ja nichts.

VeNoM001 
Fragesteller
 03.03.2023, 00:09

Das mit dem Kind verstehe ich ja, aber warum sollte dann ein unschuldiger Mann für das Verlangen einer Frau nach Kind jahrelang zahlen müssen.

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VeNoM001 
Fragesteller
 03.03.2023, 00:12
@TJDettweiler

Das mit dem Kind ist wie gesagt zu 100% verständlich, es kann nichts dafür. Nur fände ich es besser, wenn man dafür nur die Mutter belasten würde und nichts den Mann

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TJDettweiler  03.03.2023, 00:15
@VeNoM001

Nein, das Kind hat den Anspruch auf Unterhalt von Vater und Mutter. Ist doch unfair für das Kind wenn es dann nur die Ansprüche bei der Mutter geltend machen könnte.

Dein Verschlag bestraft das Kind

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isebise50  03.03.2023, 07:16
@VeNoM001

Das Gesetz differenziert nicht zwischen ungewollter, gewollter und nur durch einen Elternteil gewollter Schwangerschaft. Die Figur einer „missbräuchlichen Schwangerschaft" existiert nach deutschem Recht also nicht.

Dabei ist zu bedenken, dass auch bei Einsatz von Empfängnisverhütungsmitteln ein vollständiger Schutz vor einer Schwangerschaft niemals besteht.

Da der Kindesunterhalt und der für die Mutter gegebenenfalls anfallende Betreuungsunterhalt dem Kindeswohl dienen, macht die Art und Weise der Empfängnis auch keinen Unterschied für die Unterhaltsverpflichtung. Aus Sicht des Kindeswohls ist es irrelevant, ob ein oder beide Elternteile die Schwangerschaft wollten.

Rechtliche Möglichkeiten gibt das Gesetz dem Vater zu Lasten des Kindeswohles daher nicht. Schließlich ist ein Kind da, was versorgt werden muss. Soll das der Steuerzahler übernehmen?

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Elli113  03.03.2023, 11:40
Trotzdem ist das eine Straftat für die du dann die Mutter belangen kannst.

Nein, nicht so ohne weiteres.

Strafbar als Betrug ist es nicht.

Denn der Vermögensschaden, den der Mann erleidet, ist kein Vermögensvorteil, den die Mutter erhält, sondern steht dem Kind rechtmäßig zu.

Und was für ein Tatbestand käme sonst noch infrage?

Vermutlich wohl §177 StGB (Sexueller Übergriff). Da könnte man tatsächlich drüber nachdenken. Im umgekehrten Fall (Mann zieht heimlich das Kondom ab während des Verkehrs) wurde tatsächlich schon eine Strafbarkeit bejaht, weil die Frau nur dem Verkehr MIT Kondom zugestimmt hatte und der Verkehr ohne Kondom somit nicht einvernehmlich war.

Folglich könnte man hier argumentieren, dass der Sex nur unter der Voraussetzung einvernehmlich war, dass ein ordnungsgemäßes Kondom benutzt wird.

So ein Fall wurde meines Wissens bisher allerdings noch nicht verhandelt.

Infrage käme eventuell auch Körperverletzung, aber nur dann, wenn die Frau wusste, dass sie an einer Geschlechtskrankheit leidet.

Beide Tatbestände haben aber nichts mit einer Schwangerschaft, sondern nur mit dem Verkehr an sich zu tun. Die Tatsache, dass jemand ungewollt Vater wird, ist kein Tatbestand.

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Elli113  03.03.2023, 14:03
@TJDettweiler

Das ist nicht strafbar, weil es so etwas wie eine missbräuchliche Schwangerschaft nicht gibt.

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TJDettweiler  03.03.2023, 14:06
@Elli113

Doch, seit neuestem hat der Gesetzgeber auch das heimliche Abziehen des Kondoms während des Sex unter Strafe gestellt

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Elli113  03.03.2023, 14:10
@TJDettweiler

Wie ich oben schon schrieb: wenn der Mann das Kondom während des Verkehrs abzieht, dann fällt das gemäß der aktuellen Rechtsprechung unter §177 StGB. bei den bisher verhandelten Fällen waren es immer die Frauen, die den Mann angezeigt haben.

Aber ja: analog könnte man argumentieren, dass der Verkehr nicht einvernehmlich war, weil nur dem Verkehr mit Kondom zugestimmt wurde.

Da geht es aber um den Verkehr an sich, nicht um die Tatsache, dass ein "Samenraub" stattgefunden hat.

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Elli113  03.03.2023, 15:08
@TJDettweiler
Stething ist laut § 177 StgB strafbar

Sag ich doch. Die mögliche Strafbarkeit nach §177 StGB habe ich ja oben schon erwähnt. 

Ich wusste nicht, dass tatsächlich auch schon Fälle verhandelt wurden, in denen die Frau die Beklagte war, danke für den Link.

Aber trotzdem: in Fällen von Stealthing begründet sich die Strafbarkeit darin, dass der Verkehr nicht einvernehmlich war - denn die Einwilligung bezog sich nur auf Sex mit (intaktem) Kondom.

Wörtlich heißt es in dem Urteil:

Es wurden zwischen ihr und dem Geschädigten sexuelle Handlungen vorgenommen, obwohl dieses gegen den erkennbaren Willen des Zeugen X. gewesen ist, der - zumindest - an diesem Tag nicht mit der Angeklagten geschlafen hätte, wenn er von dem durchlöcherten Kondomen gewusst hätte.
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TJDettweiler  03.03.2023, 15:23
@Elli113

Nein, es begründet sich nicht darin dass der Verkehr nicht einvernehmlich war. Der Verkehr war in jedem Fall einvernehmlich. Die Voraussetzung der Verhütung war nicht einvernehmlich. Egal ob ein Mann zwischen den Akten das Kondom abzieht und vergisst wieder eines drauf zu rollen oder das Kondom absichtlich während des Aktes abzieht, weil er ohne will oder eine Frau Kondome im Vorfeld manipuliert so dass sie ihre Funktion verlieren.

Natürlich muss das nachgewiesen werden und von einem Gericht festgestellt werden, denn ein Kondom kann auch aus anderen Gründen seine Funktion verlieren. Aber wenn jemand wissentlich den Gebrauch von Verhütungsmittel manipuliert macht sich strafbar.

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Elli113  03.03.2023, 15:36
@TJDettweiler

Naja doch. Vereinbart wurde Sex mit (intaktem) Kondom und das ist eben NICHT das, was dann stattgefunden hat. Deshalb fand der Sex ohne Kondom, bzw. mit fehlerhaftem Kondom gegen den Willen des Geschädigten statt.

Folglich fehlt es an der Einvernehmlichkeit.

Im konkreten Fall war es ja so, dass weitere manipulierte Kondome in der Wohnung sicher gestellt werden konnten.

Ansonsten wird es schwierig mit der Beweisbarkeit, ja.

Trotzdem: der Tatbestand ist die Nicht-Einvernehmlichkeit des Verkehrs, nicht der "Samenraub".

Mal angenommen, das Kondom wäre intakt gewesen und die Frau hätte sich direkt nach dem Verkehr das Sperma eingeführt: keine Straftat.

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TJDettweiler  03.03.2023, 16:08
@Elli113

Wenn Sex gegen den Willen einer Person stattgefunden hat ist das der Straftatbestand einer Vergewaltigung. Es ist aber der Straftatbestand der sexuellen Nötigung.

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Elli113  03.03.2023, 16:22
@TJDettweiler

Nein, eine Vergewaltigung ist es dann, wenn die Tat für den/die Geschädigte/n besonders erniedrigend war (§ 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB).

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TJDettweiler  03.03.2023, 16:27
@Elli113

Es gibt in dem Paragraphen Unterschiede, die daran zu erkennen sind dass es Unterschiede der Mindeststrafen je nach Feststellung gibt.

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TJDettweiler  03.03.2023, 16:38
@Elli113

Ehrlich gesagt, verstehe ich diese Diskussion gerade nicht. Ich habe geschrieben dass in dem Szenario die Mutter eine Straftat begangen. Du hast Einspruch eingelegt. Ich habe dir ein Fall verlinkt in dem das vor dem Strafgericht verhandelt wurde wurde und ein Urteil gesprochen wurde. Sicher gibt es noch weitere wenn man sucht und immer noch diskutierst du mit mir mit demArgument dass das nicht verboten ist.

Doch ist es.

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Elli113  03.03.2023, 17:38
@TJDettweiler

Nochmal: der Samenraub an sich ist nicht strafbar. Strafbar ist der Fakt, dass der Sex ohne ausreichende Verhütung gegen den Willen des Mannes stattgefunden hat.

Genau das wurde bestraft und zwar als sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 1 StGB.

In seinem Urteil hat das Gericht vermerkt, dass keine Vergewaltigung begangen wurde, weil es an erniedrigenden Handlungen fehlte.

Das gilt übrigens für die allermeisten Urteile zum Thema "Stealthing" - es wird als sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 1 StGB bestraft.

Aber um es nochmal klar zu sagen: Der "Samenraub" ist nicht strafbar, sondern die sexuelle Handlung ist in diesem Fall strafbar.

Hätte sie sich das Sperma aus einem benutzten unbeschädigten Kondom eingeführt und wäre schwanger geworden, gäbe es keinen Straftatbestand.

Es gibt sogar Urteile, in denen ein Vater Unterhalt zahlen musste, weil die Frau sich nach der Trennung mit seinem Samen befruchtete Eizellen einsetzen lies. (LG München, Urteil v. 2.5.2018, Az. 9 O 7697/17)

BTW: in der Frage ging es weder um Unterhalt noch Strafbarkeit, sondern darum, ob und wie der Geschädigte es im Zweifelsfall beweisen kann.

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TJDettweiler  03.03.2023, 17:56
@Elli113

Nein, das steht klar und deutlich in dem Bericht was das Gericht festgestellt hat.

Das Gericht hat den Tatbestand Stealthing festgestellt. Das steht groß und breit in dem Artikel und nicht Vergewaltigung.

Tatbestand des »Stealthing«
Als es zwischen den beiden kriselte und Funkstille herrschte, schrieb die Frau dem Mann, sie habe Löcher in die Kondome gestochen und glaube, sie sei schwanger. Ihr Sexualpartner erstattete Anzeige. Es kam zur Anklage und zum Prozess, in dem die Angeklagte ihre Manipulation einräumte.
Hatte die Staatsanwaltschaft zunächst Anklage wegen Vergewaltigung erhoben, stieß die Richterin auf den Tatbestand des »Stealthing«. Dabei streift ein Sexualpartner sein Kondom heimlich vor dem Geschlechtsverkehr ab. Hier sprach die Richterin vom »umgekehrten Fall«. Die Kondome seien »ohne Wissen und gegen den Willen des Mannes unbrauchbar gemacht« worden.
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TJDettweiler  03.03.2023, 18:29
@Elli113

Auch im Urteil steht groß und breit was im Artikel auch steht. Ich habe es dir nochmal fett markiert

Es wurden zwischen ihr und dem Geschädigten sexuelle Handlungen vorgenommen, obwohl dieses gegen den erkennbaren Willen des Zeugen X. gewesen ist, der - zumindest - an diesem Tag nicht mit der Angeklagten geschlafen hätte, wenn er von dem durchlöcherten Kondomen gewusst hätte.
Das Vorgehen der Angeklagten muss daher dem sogenannten "Stealthing" also dem heimlichen Abziehen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs, gleichgestellt werden.
Die sexuelle Nötigung in der Form des § 177Abs. 1 StGB sieht Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren vor. Der Straftatbestand der angeklagten Vergewaltigung dürfte nicht erfüllt sein, weil an bzw. mit dem Zeugen keine Handlung vorgenommen wurde, die dazu geeignet gewesen ist, ihn besonders zu erniedrigen. Unabhängig davon wäre aber ohnehin vom Regelbeispiel des § 177 Abs. 6 StGB abgesehen worden und der "Normalstrafrahmen" des § 177 Abs. 1 StGB angenommen worden, weil die Tat nicht so schwer wiegt, dass hierfür eine Mindeststrafe von 2 Jahren angemessen gewesen wäre.
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TJDettweiler  03.03.2023, 20:08
@Elli113

Es geht trotzdem nur um den Samenraub bzw. die durchlöcherten Kondome und nicht um den Sex an sich, wie du es hier darstellst.

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Elli113  03.03.2023, 21:05
@TJDettweiler

Nein. Es geht um die sexuelle Handlung.

Es wurden zwischen ihr und dem Geschädigten sexuelle Handlungen vorgenommen, obwohl dieses gegen den erkennbaren Willen des Zeugen X. gewesen ist, der - zumindest - an diesem Tag nicht mit der Angeklagten geschlafen hätte, wenn er von dem durchlöcherten Kondomen gewusst hätte

Aber ich gebe auf, es zu erklären. Einen schönen Abend noch.

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TJDettweiler  03.03.2023, 21:23
@Elli113

Richtig, es geht rein um die manipulierten Kondomen die benutzt wurden.
Und halten wir mal fest. Das ist nicht der Grund weshalb du dich hier im Kommentarbereich meiner Antwort aufhältst.

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