Ist unfreiwilliger Geschlechtsverkehr vor der Ehe Haram?
Friede sei auf euch,
Ich bin vor 2 Jahren vergewaltigt worden und da ich Muslima bin wäre es ja Haram Geschlechtsverkehr vor der ehe zu haben.
Weiß jemand ob das trotzdem als Haram gilt, obwohl ich es nicht wollte?
Bitte seid respektvoll sein :)
6 Antworten
Das tut mir leid! Aber es ist nicht haram, du kannst ja nichts dafür! Allerdings kann eine Frau nach einer Vergewaltigung nochmals bestraft werden, wenn sie keine vier Zeugen anführen kann:
Korrespondierend zum Delikt der zina wird die falsche Beschuldigung der Unzucht (qadf) unter Strafe gestellt. Die Grundlage hierfür findet sich in Sure 24,4. Fehlt es an vier tauglichen Zeugen mit entsprechender Aussage, so soll der Beschuldiger mit 80 Peitschenhieben bestraft werden. In Sure 24,19 und 23 werden daneben jenseitige Strafen in Aussicht gestellt.
Der Straftatbestand des qadf kann einerseits "neutralisierend" wirken im Hinblick auf denjenigen der Unzucht, da entsprechende Anzeigen mit Risiken eigener Bestrafung behaftet sind, wenn sich keine hinreichende Zahl von Zeugen findet (was bei diesem Delikt ohnehin nicht selbstverständlich erscheint). Andererseits zeigen dokumentierte Fälle aus der Gegenwart, wie zum Beispiel Frauen in Pakistan oder Somalia nach erfolgter Vergewaltigung zusätzlich wegen fälschlicher Beschuldigung belangt werden, wenn sie - wie zu erwarten - keine Zeugen für das an ihnen begangene Verbrechen beibringen können. Hier wird offensichtlich das Opfer bestraft. Im Übrigen lässt sich die Beschuldigung der zina - falsche Zeugen lassen sich finden - zu erpresserischen Zwecken nutzen, um scheidungswillige oder ansonsten renitente Frauen einzuschüchtern.
Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, Verlag C.H.Beck oHG, München 2009, 3. aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 126
Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass die Religion bestraft, wenn jemand vergewaltigt wird, dann ist diese Religion nicht wirklich ernst zu nehmen.
Im islamischen Recht gibt es keine Strafe für den Opfer. Gleichzeitig hast du auch keine Sünde bekommen.
Die genannten Beispiele sind in Ländern, da wo die Tradition wichtiger ist als die Religion.
Natürlich ist es haram - von seiten des Vergewaltigers!
Es gibt genügend archaisch-paternalistisch-rückständige Gesellschaften (bspw. in Anatolien), in denen Du deshalb "ehren-ermordet" werden könntest.
Ist aber hierzulande nicht der Fall!
Dein Problem scheint aber zu sein, dass du einem hoffnungslos menschen-feindlichen und rückständigen Religionsverständnis zum Opfer gefallen bist!
An dessen Überwindung solltest Du dringend arbeiten, sonst wirst Du Deines Lebens nicht mehr froh:(
Du kannst nichts dafür. Dir wurde Unrecht zugefügt, nicht du hast Unrecht begangen.
Ich hoffe, dass dir Allah nach diesem traumatischen Erlebnis, dass du erleiden musstest, dein Leben erleichtern wird.
danke für deine respektvolle antwort :)