Habe evtl. ne Frau in Afrika geschwängert. Was habe ich dadurch für Pflichten?
Möglicherweise ist meine Freundin in Afrika schwanger (trotz Kondom). Weiß jemand, was ich dadurch für rechtliche Pflichten habe, falls ich sie nicht heirate? Sie will unbedingt das Kind (hat mir aber noch nicht verraten, ob sie schwanger ist oder nicht). Sie ist leider sehr unselbstständig und ich habe daher Panik, dass sie sich nen faulen Lenz (wie ohne hin schon) auf meine Kosten machen will, wenn ich sie heirate. Das ist ne echt dumme Situation aus meiner Sicht.
(Ich habe echt keine Lust auf moralische Predigden also bitte unterlasst es.)
5 Antworten
Weiß jemand, was ich dadurch für rechtliche Pflichten habe, falls ich sie nicht heirate?
Keine oder glaubst Du ernsthaft, man könnte in Afrika eine Unterhaltsklage gegen jemanden, der in Deutschland lebt, einreichen? Das ist genauso unmöglich wie umgekehrt.
Du musst selber wissen ob Du für Dein Kind sorgen willst und Verantwortung übernimmst oder nicht
doch, in Afrika.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/kindesunterhalt-im-ausland/09/#kind
De Dame wird wohl kaum einen Anwalt in Deutschland haben, wenn sie in Afrika lebt
Weil man niemanden verklagen kann, der im Ausland lebt; dazu braucht man einen Anwalt in diesem Land, der auch dort die Klage einreicht
Ja, und? Man kann es aber eben trotzdem einklagen. Ist halt nur ein wenig umständlicher.
"ein wenig umständlich" ist gut....
Es ist doch völlig illusorisch, darüber zu streiten ob man aus Afrika einen Unterhaltsanspruch in Deutschland geltend machen kann, dazu müßte überhaupt erstmal die Vaterschaft bestätigt sein und ob dann irgendein Gericht im tiefsten Nigeria einen Unterhaltsanspruch bestätigt, hat überhaupt keine Rechtskraft bei den deutschen Behörden haben; sowas ist genausowenig durchsetzbar wie umgekehrt.
Und von Arika aus, hier ein Verfahren einzuleiten ist vielleicht theoretisch, aber praktisch unmöglich und vor allen teuer
Woher weißt du, dass es das "tiefst Nigeria" ist und nicht das ziemlich moderne Egypten oder Südafrika?
Das war nur ein Beispiel, es ist doch aber auch ganz egal, wo in Afrika - man kann nicht aus einem Nicht EU Land irgendeine Klage durchsetzen, das geht nicht mal bei einer Straftat.
Versuch Du mal umgekehrt, jemand in Afrika zu verklagen, sowas ist nicht möglich; der Verwaltungsaufwand wäre absurd hoch, sowas würde niemals verfolgt.
Wenn die Dame irgendeinen Unterhaltsanspruch gegen den FS durchsetzen will, dann muss sie das hier in Deutschland machen; dazu müsste sie hierherkommen - überhaupt erstmal die Vaterschaft feststellen lassen - sich dann einen Anwalt suchen und ihn auch bezahlen, anders läuft das nicht, das ist doch aber sonnenklar.
Vor kurzem wolltest du sie doch nach Deutschland holen ..oder einladen !!!? Ist das nicht mehr aktuell ??? Ich würde einen Vaterschaftstest machen und dann ,wenn du der Vater bist ,mich so gut als möglich um das Kind kümmern !!! Vor allem freiwillig finanziell ,das ist anständig und gehört sich !!! Dein Kind kann nichts dafür,dass es gezeugt wurde ! Gruß und alles Gute !!!
Es ist noch aktuell... Ich zweifel nur an ihrer Eigenständigkeit je länger ich sie kenne, was mich echt belastet. Zwei Kinder sind eins zu viel für mich... Sie sollte dem Kind ein gutes Vorbild sein können und Verantwortung übernehmen. Ansonsten bringt sie mich auf die Palme und das wäre das letzte, was ich für das Kind wollen würde... Streitende Eltern sind Gift. Und wenn ich sie heirate, dann bin ich ihr auch noch ausgeliefert.
Du solltest zumindest so anständig sein und Unterhalt für das Kind bezahlen, wenn du deine Freundin schon nicht heiraten willst.
Zeige Verantwortung und zahle Unterhalt in der Höhe, wie er in Deutschland angemessen wäre.
Ich mache das so, wie es angemessen ist, wenn es so kommt. Das Kind bedeutet mir viel und soll die besten Chancen haben.
In Afrika sicher nicht, in Deutschland aber schon. Das macht dann der Anwalt der Dame in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt in Deutschland.