Dürfen die Eltern meiner Freundin den sex verbieten?

5 Antworten

Nein, dürfen sie ab 14 nicht mehr. Ohne Wenn und Aber. Punkt.

Ab 14 ist man (zumindest in Deutschland und Österreich) rechtlich nicht mehr Kind sondern Jugendliche, und damit grundsätzlich sexualmündig (wie auch religions- und strafmündig), bzw. man hat, wie es heute heißt, die "sexuelle Selbstbestimmung". Und die Definition der "Mündigkeit" als solcher, ist dass man selbst bestimmt (deswegen auch "Selbstbestimmung" und nicht "Elternbestimmung" ^^).

Hier habe ich das mal übersichtlich erläutert (für eine tiefergehende, deutlich unfangreichere Erläuterung - inkl. Nennung u.a. der konkreten Paragraphen - lies den dort verlinkten Beitrag): https://www.gutefrage.net/frage/haben-meine-eltern-mitspracherecht-wenn-ich-mit-16-mit-einem-20-jaehrigen-zusammen-sein-will#answer-343885349

Zu beachten wäre abweichend "nur", dass es in der gerade verlinkten Kurzfassung um eine 16-Jährige geht (in der dort verlinkten Langfassung dann allerdings auch um eine 14-Jährige).

Deswegen an dieser Stelle noch der Hinweis auf einen grundlegenden Unterschied zw. 14 und 16:

Bis 16 räumt der Gesetzgeber den Eltern noch eine gewisse Kontrollmöglichkeit ein, in der Form, dass Dritte nicht die Sexualität von U16 fördern dürfen. Das dürfen, neben den Beteiligten selbst, nur die Eltern, indem nur sie ihrem Kind ein Zimmer für ungestörten Sex zur Verfügung stellen dürfen (§ 180 StGB) - oder eben auch nicht.

Das bedeutet, wenn DU noch minderjährig bist und bei deinen Eltern lebst, dann bräuchten deine Eltern die Erlaubnis ihrer Eltern, wenn sie bei dir z.B. übernachten wollte (sonst würden sich deine Eltern strafbar machen).

Hast Du hingegen eine eigene Wohnung (oder lebst quasi eigenständug zur Untermiete), würde dich selbst das nicht betreffen.

Aber das betriift auch nur die "Förderung" durch Dritte.

Was ihr z.B. im Sommer auf einer romantischen Waldlichtung so macht, bleibt alleine euch überlassen.

Und wenn es nicbt gerade neben einem Wanderweg ist, ist auch der Sex dort vollkommen legal.

Ehrlich gesagt: Ich hatte früher mit meinen Eltern da nie Probleme. Und trotzdem hatte ich sehr viel Sex draußen. Irgendwie konnte ich nie die Finger von meiner Freundin lassen. Und sie wollte das auch nicht. ;)

Also viel Glück euch beiden! :-)

Nein, das darf euch nur das Gesetz verbieten. Eltern dürfen Kindern, solange sie über 14 sind, keinen Serx verbieten, ab dann ist es nämlich rechtlich erlaubt. https://www.bild.de/byou/2016/eltern/was-duerfen-dir-deine-eltern-verbieten-44240642.bild.html

Woher ich das weiß:Recherche
hardles  27.05.2020, 20:50

auch wenn es rechtlich erlaubt ist , sagt das noch lange nicht das die Eltern das erlauben müssen

3
Goldieheart99  27.05.2020, 20:53
@hardles

Natürlich! Denkst du ernsthaft, dass Eltern sich über das Gesetz stellen können?

3
hardles  27.05.2020, 21:00
@Goldieheart99

die Tochter möchte ich kennenlernen die sich mit 14 vor die Eltern stellt und sagt : "so ich bin jetzt 14 ich will sex haben "

die würd ich schütteln bis sie lacht

0
Goldieheart99  27.05.2020, 21:02
@hardles

Ich verstehe die Aussage deiner Antwort nicht ganz. Mit 14 darf man Sex haben und das teilt man den Eltern meistens auch eher nicht mit. Außerdem ist es ihr gutes Recht, mit 14 Sex zu haben.

2
hardles  27.05.2020, 21:07
@Goldieheart99

recht haben und recht bekommen sind zwei verschiede Sachen, wenn die Eltern Nein sagen willst sie dann verklagen, oder was ??

0
TabrisTheMAP  27.05.2020, 21:50
@hardles

Why not? 🤷‍♀️

Ich würde es ihnen aber einfach nicht sagen. Und wenn sie es herausfinden, müssen sie damit leben.

2
Libertinaerer  28.05.2020, 12:07
@hardles
recht haben und recht bekommen sind zwei verschiede Sachen, wenn die Eltern Nein sagen willst sie dann verklagen, oder was ??

Man tut einfach nicht, was die Eltern verlangen.

Und sollten sie ihr rechtswidriges Ansinnen zwangsweise durchsetzen wollen, informiert man ggf. das Jugendamt.

Das erklärt den Eltern dann mal die Rechtslage, erklärt ihnen auch, welche Konsequenzen ihre "Gefährdung des Kindeswohls" haben wird, macht Auflagen, kontrolliert die Einhaltung, und wenn es nicht hilft, wird das Kind aus der Familie genommen (Pflegefamilie bzw. betreutes Wohnen). Kurzfristig als Notfallmaßnahme, ggf. dauerhaft veranlasst durch das Familiengericht, das vom Jugendamt eingeschaltet wird.

Das ist gesetzlich zwingend verpflichtet, eine Kindeswohlgefährdung abzustellen.

Und wir reden hier nicht nur von gewöhnlichen Liebesbeziehungen unter Gleichaltrigen, sondern ggf. auch zum 32 Jahre älteren Onkel ...

... okay, in DEM Fall hat das Mädchen anschließend dennoch von sich aus darauf geklagt, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen. Ganz einfach weil sie mit DEN Eltern nichts mehr zu tun haben wollte.

Und dem wurde dann natürlich auch stattgegeben.

3

Die Eltern können ihr Kind über die Risiken aufklären und über Verhütung, an die Vernunft appellieren. Sie können rechtlich gesehen nicht verbieten, denn das Gesetz erlaubt Sex ab 14.

Letztendlich können sie es auch nicht verhindern, denn auf Dauer einsperren geht nicht und „Wo ein Wille ist, ist auch ein Bett“ ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ab 14 ist Sex nicht verboten, trotzdem müssen die Eltern das nicht bei ihnen zu Hause erlauben und können zB eine Übernachtung außer Haus verbieten, da Sie das AufenthaltsbestimmungsRecht haben.

Andererseits können sie kaum dauerhaft den Umgang verbieten und sie direkt nach der Schule abholen und zu Hause einsperren.

Libertinaerer  28.05.2020, 12:17
  1. Nein, dürfen sie natürlich nicht. Nichts davon (bis auf den Umstand, dass sie in ihrer Wohnung natürlich das Hausrecht haben).
  2. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat damit nichts zu tun (das regelt den Wohnort).
  3. Relevant ist u.a. das Umgangsrecht. Das spezifische Umgangsrecht des Kindes hebelt allerdings das allgemeine Ungangsrecht der Eltern in genau dem Punkt aus.

Willkommen im 21. Jahrhundert! Deine BGB-Ausgabe muss noch aus dem vorherigen sein.

1
Spikeman197  28.05.2020, 14:53
@Libertinaerer

Aha,

worin unterscheidet sich Dein 1. von meinem?

2. Was passiert wohl, wenn die Tochter einfach abends nicht nach Hause kommt?

1
Libertinaerer  28.05.2020, 18:06
@Spikeman197
worin unterscheidet sich Dein 1. von meinem?

Ich bitte um Entschuldigung!

Ich hatte vermutlich das "kaum" im letzten Satz überlesen! =:-o

Andernfalls hätte ich wohl nur darauf hingewiesen, dass das nicht nur "kaum" geht, sondern grundsätzlich "gar nicht".

Was passiert wohl, wenn die Tochter einfach abends nicht nach Hause kommt?

Nichts.

Die Eltern können versuchen, ihre Tochter als vermisst zu melden, und der aufnehmende Polizist wird fragen: "Jugendliche? Also wenn die sich in 48 Stunden noch nicht wieder gemeldet hat, rufen sie nochmal an."

Die Polizei ist nicht der mit Steuergeldern bezahlte Babysitter für Teenager oder Büttel für zivilrechtliche Erziehungskonflikte der Eltern.

Die interessiert, ob eine Straftat vorliegen könnte.

Das kann, s. meine Antwort, hier in dem von dir erfundenen Szenario bis 16 durchaus sein, muss aber nicht.

Das Wesentliche sind die Punkte 2 & 3: Die Eltern dürfen den umgang mit dem Freund grundsätzlich bicht verbieten, und Sex als solchen überhaupt nicht.

1

Viel wichtiger ist, ob sie auch will. Ich meine: Ob sie auch wirklich will oder nur Dir zuliebe. War es ihre Idee, Sex haben zu wollen? Oder Deine?

Du solltest nie ein Mädel dazu zwingen oder überreden. Und ich wette, genau so denken ihre Eltern auch. Zu Recht.

Libertinaerer  28.05.2020, 12:11

Die "Denkleistung" hält sich hier in engen Grenzen. Auf jeden Fall hebelt aber eine auch noch so unterirdische Denkleistung nicht die Rechte anderer Menschen aus.

3