Also nochmal die Frage zur Leihmutterschaft?
Also es ist verboten in Deutschland , weiss ich .Meine Frage ist es erlaubt eine Bekannte BZW. Eine Paar aus Deutschland will ein Kind für das Paar sagen wireine Freundin von dem Paarsie gehen ins Auland .Das Paar die Freundi und lassen die künstliche Befruchtung mit dem Sperma des Mannes da durch führen kehren dann nach Deutschla dzurück mir der dann höchst weilscheinlichen Schwangern ist das dann erlaubt ode muss das Kind im Ausland geboren werden auch und muss es eine frmde Person sein dsmit das Embrioynenchutzgesetzt nicht verletzt wird ? Uff hoffe meine Frage ist jetzt verständlicher .Meine Fragen sind rein höpotätisch es interessiert mich im Allgemeinen. Die Fragen kam mal im Bekanntenkreis auf.
2.Frage Darf die Frau bzw die Leimutter ,dass Kind droz Vertrag behalten wenn Sie das will ? und mus Sie dann das Geld an das Paar zurück zahlen
Danke fpr duw Antworten und sorry wegen meiner Recht Schreibung habe eine Leserechrschreibschwäsche?
3 Antworten
Alles verboten in Deutschland.
Das Einzige, was gehen würde: Die "Leihmutter" lässt sich halt befruchten (heimlich) und gibt das Baby nach der Geburt zur Adoption frei und die, die das Kind haben möchte, erklärt sich bereit, es zu adoptieren, gemeinsam mit ihrem Mann. Das zuständige Jugendamt prüft dann auf jeden Fall die Eignung.
Es gibt aber trotzdem keine Garantie, dass nicht ein anderes adoptionswilliges Paar das Kind bekommt.
Genau, es könnte nämlich passieren, daß das Kind jemandem anderes zugesprochen wird.
Ah ok interssant und drozdem machen es soviel. Das heisst das Kind müsste dann such im Ausland geboren werden bzw in Russöand ist es ja erlaubt und dann nach Deutschland einreisen oder wie läuft das mit diswn Kinderwunsch Kliniken dort?
meine Frage ist jetzt verständlicher .Meine Fragen sind rein höpotätisch es interessiert mich im Allgemeinen. Die Fragen kam mal im Bekanntenkreis auf.
Hypothetisch? Gestern war es noch deine Cousine oder dein Cousin, wo das Problem bestand keine Kinder zu bekommen.
Die Frau kann das Kind behalten, wenn sie es für eine andere Frau austrägt. Ist dir gestern doch schon alles erklärt worden. Eine Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Selbst, wenn das im Ausland gemacht wurde, das Kind ist rechtlich das Kind der Frau, die es austrägt. Und dann kann man nicht einfach das Kind übergeben und alles ist gut. Und wenn für das Kind Geld geflossen ist, ist es erst recht strafbar.
Ja, das war heute morgen, habe ich dann auch gesehen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß Leihmutterschaft hier in D. verboten ist.
Die Frau, die das Kind geboren hat ist in Deutschland automatisch die Mutter. Das ist nicht anfechtbar.
Der Vertrag zwischen den Parteien ist nicht gültig nach deutschem Recht. Daher können die "Eltern" das Geld zurückfordern, ggf. mit Klage.
Alle Erwachsenen Eltern und Leihmütter werden sich vor Gericht rechtfertigen müssen.
Ja meine Cousine hat mal davon gesprochen aber mehr nicht ,also ist es rein hüpotetisch drozdem .Und ausserdem wahr das nicht gestwen sondern heute Vormittag. Und??? Muss uch genau darauf achten was ich schreibe und ja ich habe eine Leserechrschreibschwäsche schon immer habe ich diese aber ich möchte das nicht immer extra erwähnen bei jedem Text oh man.