Also nochmal die Frage zur Leihmutterschaft?

3 Antworten

Alles verboten in Deutschland.

Das Einzige, was gehen würde: Die "Leihmutter" lässt sich halt befruchten (heimlich) und gibt das Baby nach der Geburt zur Adoption frei und die, die das Kind haben möchte, erklärt sich bereit, es zu adoptieren, gemeinsam mit ihrem Mann. Das zuständige Jugendamt prüft dann auf jeden Fall die Eignung.

Es gibt aber trotzdem keine Garantie, dass nicht ein anderes adoptionswilliges Paar das Kind bekommt.

Woher ich das weiß:Hobby – Wenn Freunde oder Familienmitglieder erkranken, lerne ich es
studiogirl  03.05.2018, 17:44

Genau, es könnte nämlich passieren, daß das Kind jemandem anderes zugesprochen wird.

2
zimmer2018 
Fragesteller
 03.05.2018, 18:33

Ah ok interssant und drozdem machen es soviel. Das heisst das Kind müsste dann such im Ausland geboren werden bzw in Russöand ist es ja erlaubt und dann nach Deutschland einreisen oder wie läuft das mit diswn Kinderwunsch Kliniken dort?

0
meine Frage ist jetzt verständlicher .Meine Fragen sind rein höpotätisch es interessiert mich im Allgemeinen. Die Fragen kam mal im Bekanntenkreis auf.

Hypothetisch? Gestern war es noch deine Cousine oder dein Cousin, wo das Problem bestand keine Kinder zu bekommen.

Die Frau kann das Kind behalten, wenn sie es für eine andere Frau austrägt. Ist dir gestern doch schon alles erklärt worden. Eine Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Selbst, wenn das im Ausland gemacht wurde, das Kind ist rechtlich das Kind der Frau, die es austrägt. Und dann kann man nicht einfach das Kind übergeben und alles ist gut. Und wenn für das Kind Geld geflossen ist, ist es erst recht strafbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 3 Kinder
zimmer2018 
Fragesteller
 03.05.2018, 18:26

Ja meine Cousine hat mal davon gesprochen aber mehr nicht ,also ist es rein hüpotetisch drozdem .Und ausserdem wahr das nicht gestwen sondern heute Vormittag. Und??? Muss uch genau darauf achten was ich schreibe und ja ich habe eine Leserechrschreibschwäsche schon immer habe ich diese aber ich möchte das nicht immer extra erwähnen bei jedem Text oh man.

0
studiogirl  03.05.2018, 18:29
@zimmer2018

Ja, das war heute morgen, habe ich dann auch gesehen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß Leihmutterschaft hier in D. verboten ist.

0

Die Frau, die das Kind geboren hat ist in Deutschland automatisch die Mutter. Das ist nicht anfechtbar.

Der Vertrag zwischen den Parteien ist nicht gültig nach deutschem Recht. Daher können die "Eltern" das Geld zurückfordern, ggf. mit Klage.

Alle Erwachsenen Eltern und Leihmütter werden sich vor Gericht rechtfertigen müssen.

zimmer2018 
Fragesteller
 03.05.2018, 18:28

Das ist mal eine gute Antwort

0