Als 19 jähriger mit 14 jähriger Partnerin Sex haben - ist das erlaubt?
Meine Freundin ist 5 Jahre jünger und wir lieben uns. Ist das erlaubt Sex zu haben ?
Warum schreibst Du hier nicht, dass Du erst 16 Jahre und Deine "Freundin" erst 12 Jahre ist?
Weil ich weiß dass es im Moment nicht erlaubt ist. Ich wollte mir auch nur ein Meinungsbild einholen für die Zukunft.
Dir ist aber schon klar, dass in zwei oder drei Jahren viel passieren kann?
Klar.
10 Antworten
Ist es. Jedenfalls wenns nur ums Alter geht. Gibt andere Faktoren, wegen denen es vielleicht nicht erlaubt sein könnte (wenn du ihr Arzt, Lehrer, Trainer oder dergleichen bist)
Es ging hier aber doch um 14 und 19...also Daten, die genannt wurden und die ich nicht spekulieren muss.
Na ja, ich kann auch nichts dafür, dass ich seine Frage zuvor gelesen habe...
Ja, es ist legal - sofern es nicht gegen Geld ist, ihr in keinem Abhängigkeitsverhältnis steht und nicht die fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird
Letzteres ist a) heutzutage nur nocb sehr theoretischer Natur, und b) betrifft es ohnehin nur Ü21.
In der Theorie ja, solange du nicht eine Person bist, die über sie eine Form des Einflusses hat (Lehrer, Trainer, etc.).
Moralisch gesehen ist es jedoch so semi vertretbar, sie muss schon echt frühreif und du spätreif sein, damit ihr euch da auf einer Ebene begegnen könnt.
Ja, ist erlaubt.
Zumindest in Deutschland und Österreich. Nicht in der Schweiz, aber dort wird es bei Liebesbeziehungen üblicherweise toleriert.
Verboten wäre da in Deutschland nur das Ausnutzen einer Zwangslage, und es dürfte von dir kein Entgelt für den Sex geleistet werden. Beides nichts, was gemeinhin Liebesbeziehungen betrifft.
Und ab 14 ist der Sex mit ihr nicht nur gesetzlich nicht mehr verboten, nein, auch ihre Eltern dürften ihn nicht verbieten.
Google Schutzalter. In der Schweiz gilt:
Bis 16 Jahre sind alle Menschen in der Schweiz im Schutzalter, das heisst, wenn sie Sex haben wollen, bevor sie 16 Jahre alt sind, darf der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als 3 Jahre sein (3-Jahres Regel). Die ältere Person macht sich strafbar, wenn der Altersunterschied grösser als drei Jahre ist und es zu sexuellen Handlungen kommt.
Das heisst in der Schweiz ist das nicht erlaubt.
In Deutschland ist die Situation anders. Da ist das legal unter gewissen Umständen (siehe: https://www.123recht.de/ratgeber/strafrecht/Schutzalter-Altersgrenzen-fuer-den-Beischlaf-__a141848.html )
Ein einheitliches Schutzalter, ab wann sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen erlaubt sind, existiert in Deutschland nicht. Vielmehr gelten je nach den Umständen unterschiedliche Altersgrenzen.
...
Sex mit Kindern, also Personen, die unter 14 Jahre alt sind, sind als so genannter sexueller Missbrauch von Kindern strafbar.
...Schutzalter bis 16 Jahre (14 – einschl. 15)
Auch ohne Ausnutzung einer Zwangslage, Bezahlung von Geld oder Ausbildungs- Erziehungs- und Betreuungsverhältnisses macht man sich strafbar, wenn man als 21 jähriger (und älter) sexuelle Handlungen an einem Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren vornimmt und dabei die fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt hat sowie seitens der Eltern ein Strafantrag gestellt wurde. Die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung meint dabei, dass der Jugendliche in der Lage ist, seine Veranlagung und sexuelle Ausrichtung sowie die Bedeutung und Tragweite der konkreten sexuellen Handlung und eine etwa hierdurch drohende Gefährdung zu erkennen. Das bedeutet wiederum, dass man mit 21 Jahren und älter keinen Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren haben darf, soweit man eine etwaige vorhandene sexuelle Unreife des Jugendlichen ausnutzt.Schutzalter 18 Jahre
Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass Sex mit Jugendlichen ab 16 Jahren generell legal ist (oder wie soeben gezeigt sogar ab 14), gilt auch hier eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs, wenn die sexuellen Handlungen unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt stattfinden. Außerdem werden sexuelle Handlungen mit Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren bestraft, wenn dem Täter der Jugendliche zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist und das damit verbundene Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wurde.
Das heisst in der Schweiz ist das nicht erlaubt
... wird aber bei Liebesbeziehungen toleriert, sofern der Ältere noch keine 21 ist.
In Deutschland ist die Situation anders. Da ist das legal unter gewissen -Umständen
Nein, es ist einfach grundsätzlich legal.
Wie in und bei jedem Alter gibt es zusätzliche Regeln die einzuhalten sind, aber die sind in so einem Fall rein theoretischer Natur (keine Ausnutzung einer Zwangslage, und kein Entgelt für den Sex - beides nichts, was gemeinhin Beziehungen betrifft).
oder wenn der FS erst 16 und seine "Freundin" 12 Jahre ist...