Wer zahlt im Falle einer Erwerbsunfähigkeit nach schwerem, unverschuldeten Autounfall?
Im Bekanntenkreis besteht Unklarheit, wie die Versorgung im Hinblick auf eine Unfallrente nach einem schweren Unfall geregelt ist.
Wenn ein selbständig Tätiger so weit verletzt ist, daß er und seine Ehefrau nicht mehr berufstätig sein können, zahlt dann
a) die vorhandene private Unfallversicherung
b) der Unfallverursacher, bzw. natürlich dessen Versicherung, selbst wenn er tot ist
c) wird eine Rente lebenslänglich von den genannten Versicherungen gezahlt?
d) zahlen beide oder wird die private Versicherung auf die Zahlungen des Auto-Haftpflichtversicherers angerechnet?