Du hast Anspruch auf die vollen 25 Tage Urlaub. Die Krankheit spielt dabei keine Rolle. Der Arbeitgeber kann Dir anbeiten, einen Teil davon auszuzahlen. Ob Du das annimmst oder nicht ist jedoch Deine Entscheidung.
Hallo, ich lebe seit 3,5 Jahren im Piemont. Was möchtest Du genau wissen.
Hallo, ich nehme an, dass die 25 Tage der komplette Jahresurlaub ist?. Wenn dem so ist, dann hast Du nur 10/12tel davon. Jan. und Feb. kannst Du nicht mitrechnen. Grundsätzlich stimmt, dass die Zwölftelregelung ab dem 1.7. nicht mehr zum tragen kommt. Beim folgenden Arbeitgeber hast Du dann jedoch für dieses Jahr keinen Anspruch mehr auf Urlaub. Dieser kann einen Nachweis über den bereits genommenen Urlaub vom vorherigen Arbeitgeber verlangen. Grüße
hallo, grundsätzlich entscheidet das Arbeitsgericht, ob die Kündigung rechtmäßig oder nicht rechtmäßig war. Sollte das AG, in welcher Instanz auch immer, entscheiden, dass die Kündigung unrechtmäßig war, dann hast Du grundsätzlich Anspruch auf Wiedereinstellung. Im Regelfall bieten jedoch Arbeitgeber eine Abfindung an, da sie an einer Weiterbeschäftigung kein Interesse mehr haben (sonst hätten sie das Arbeisverhältnis nicht gekündigt - schon gar nicht fristlos). Sicherlich kann man auf sein Recht pochen und sich weiter beschäftigen lassen. Gesetzlich verpflichtet ist der Arbeitgeber hierzu. Ob das jedoch Sinn macht bleibt dahin gestellt. Wenn Du in der Zwischenzeit eine andere Beschäftigung annimmst und dadurch Ausgaben hast, ist das jedoch alleine Dein Ding. Ich würde die Abfindung annehmen, damit die Umzugskosten finanzieren und somit stressfrei einer neuen Beschäftigung nachgehen. Gruß