Ich wohne seit Jahren in einem Mietshaus mit 8 Parteien. In der Vergangenheit wurde die Schneeräumung immer abwechselnd mit einem Laufzettel auf die Mieter aufgeteilt. Diese Verfahren lief mal mehr, mal weniger gut,.
Seit 3 Jahren übernimmt ein Hausmeisterdienst, der auch für die Gartenpflege verantwortlich ist, die Schneeräumung. Hierzu wurden die Mieter nicht (!!!) befragt, ob sie dieser Änderung zustimmen. Durch die zusätzlichen Arbeiten wurden die Nebenkosten ein wenig teurer. Da die Steigerung aber human war, hatte auch keiner dagegen protestiert.
Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung 2010 erhalten und die Kosten für die Gartenpflege/Schneeräumung sind für das Haus um ca. 1.500 Euro zum Vorjahr gestiegen, was laut Vermieter ausschließlich mit dem erhöhten Aufwand für Schneeräumung für Anfang und Ende 2010 zusammenhängt.
Bei 8 Mietparteien muss nun jeder für den Schneedienst knapp 190 Euro mehr bezahlen, wie in den Vorjahren und knapp 225 Euro mehr als zu Zeiten, wo die Räumung noch durch die Mieter ausgeführt wurde.
Meine Frage: Die Umlagefähigkeit der Schneeräumung ist durch die Betriebskostenverordnung ja geregelt. Aber kann ein Vermieter einfach ohne Einbeziehung der Mieter neue Fakten schaffen, die die Nebenkosten so dramatisch steigen lassen?