Antwort
Versicherungen müssen sich nur für Hapftplichtschäden rückversichern (Verkehrsopferhilfe). Aber erstens nützt mir als VN das nichts und zweitens kann die VOH eventuell auch wieder bis zu 2.500 Euro auf mich zurückgreifen, wenn Ineas nicht zahlt. Die Versicherung steht unter Insolvenzverwaltung, ein neuer Käufer o.ä. ist nicht im Spiel.
Danke,
T.S.