Schaue hier: http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wohnkostenzuschuss.php Demzufolge hast du kein Anspruch auf Bafög.

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Hier sind einige Infos: http://www.scheidung-online.de/unterhalt/ehegattenunterhalt/nachehelicher-unterhalt-wie-lange/index.php

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Du kannst anhand eines Gehaltsrechners berechnen, bzw. frage sonst deinen Arbeitgeber: https://www.nettolohn.de/ Bevor du dich beim 2. Arbeitgeber bewirbst, muss du das beiden Arbeitgebern vorher ankündigen, weil dein 1. Arbeitgeber durch die 2. Beschäftigung mehr Steuern zahlen muss o.ä.

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Schaue hier. http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Grundsicherung/IhreChance/Minijob/index.htm Als Freibetrag darf dein Sohn demzufolge 100 Euro dazu verdienen.

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Und hier das Dokument Anlage HG: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai378231.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378234

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Hast du etwa am Stück 19 + 2 Jare gearbeitet? Dann schaue hier: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/DauerdesAnspruchs/index.htm Ob du voll- oder teilzeit gearbeitet hast, ist nicht wichtig bei der Berechnung deines ALG1-Bezuges.

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Hartz 4 ist eine staatliche Unterstüzung. Du bist übers Jobcenter dann auch gesetzlich krankenversichert. Es wird nicht so leicht sein mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben,weil beim Arbeitgeber beim 2. Minijob zusätzliche Steuern anfallen und er dann dich evtl. kündigen würde. Bis zur Volljährigkeit empfehle ich dir daher Hartz 4 zu beziehen und nach Ausübung der Ausbildung Bafög oder mit Hartz 4 aufzustocken.

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http://www.finanzforen24.de/reiseruecktrittsversicherung/10083-tas-reiseschutz.html

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Hier hast du viele deutsche Bands zur Auswahl: http://www.socialranks.de/de/de-bands/

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Bei welchem Raddisender hast du dises Lied gehört? Und am welchen Tag um welche Uhrzeit?

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Diese Frage kann dir keiner gezielt beantworten, weil aus deiner Frage nicht hervorgeht in welchem Bundesland diese Firma ist. Auch ist diese Plattform für alle User zugänglich, die hier Fragen außerhalb dieser Firma beantworten. Die Chance ist demzufolge noch geringer, dass du eine Antwort erhälst.

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Diese Frage kann dir keiner gezielt beantworten, weil diese Plattform für alle User zugänlgich ist, die auch außerhalb Berlin wohnen.

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Tippe bei Google "minijob nürnberg schüler" ein. Dann tauchen viele Internetseiten auf, wie z.B.: http://jobs.meinestadt.de/nuernberg/typsuche-minijobs/typsuche

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http://www.gutefrage.net/frage/fifa-13-stuerzt-staendig-ab-pc

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http://www.gutefrage.net/frage/fifa-14-stuerzt-beim-start-ab

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Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, müsstest du Arbeitslosengeld 1 beantragen (evtl. aufstocken mit Hartz 4). Die Nebentätigkeit ist nur ein Zuverdienst (beim Bezug von Alg1 hast du 165€ anrechnungsfrei). Wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, musst du direkt Hartz 4 (Alg2) beantragen. Eine Sperre aus meiner Sicht liegt nicht vor. Den Grund für die Rückstufung wird aber die Bundesagentur oder das Jobcenter wissen wollen.

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