Hallo zusammen, hab da ne knifflige Frage,
ein Arbeitgeber hat in seiner Firma das Rauchen innerhalb des Gebäudes verboten. Jedoch gibt er den Mitarbeitern die Möglichkeit, ausserhalb des Gebäudes, noch auf dem Betriebsgelände zu Rauchen.
Die Mitarbeiter müssen jedoch abstempeln. Diese Zeit wird ihnen dann entweder vom Überstundenkonto abgezogen, oder wenn keine Überstunden vorhanden sind, dann vom Lohn.
Die Mitarbeiter arbeiten teilweise in 3 und 4 Schicht. 8 Stdunden am Tag. Sie müssen mehrere Maschinen bedienen, die permanent 24 Stunden produzieren. Feste Ruhezeiten sind für diese Mitarbeiter nicht festgelegt. Das heisst also, wenn ein Mitarbeiter, eine Rauchen/Essen oder aufs Klo geht, muß er entweder vorarbeiten oder nacharbeiten, denn die Maschinen laufen ja weiter.
Der Nachteil vom Raucher ist jedoch, dass er abstempeln muß, und aus dem Gebäude gehen muß, der wo nur was isst oder nen Kaffee trinkt muß das nicht, und auch nicht abstempeln. Für diese Mitarbeiter ist, eine Art von Pausenraum gemacht worden.
Meine Frage dazu, ist diese Art von Regelung Rechtens?
Darf der Arbeitgeber, diese Zeiten abziehen, obwohl die Mitarbeiter 8 Stunden ohne festgelegten Pausen arbeiten?