Antwort
Wenn die Probezeit bis Ende August dauert, also bis 31.08. ist der letztmögliche Kündigungstermin auch der 31.08. Die Kündigungsfrist must du natürlich trotzdem einhalten, wenn dein Arbeitgeber darauf besteht. Aber die Probezeit geht bis zum 31.08. Und das ist auch der letzte Kündigungstermin. Urlaubsanspruch hast du ja sicher auch noch.