Antwort
Es gibt im Recht den objektiven und den subjektiven Tatbestand. Einfach gesagt ist der objektive Tatbestand das, was passiert ist, und der subjektive das, was "dahintersteckt". Im Kontext der Beleidigung muss der potentiell Beleidigende das sprachliche Mittel gezielt zur Ehrverletzung eingesetzt haben. Da Bohlen aber jeden immer duzt, kann das nicht der Fall sein.