Gegen Bildurheberrecht verstoßen ...Bildnutzungsgebühr pro Internetseite? (gleiche Bild)

Hallo, ich habe eine Frage welche mir sehr Kopfzerbrechen bescherrt. Ich habe (ich weiß soll man nicht machen) ein fremdes Bild in 2 Internetauktionshäuser benutzt, es ist wohlbemerkt ein und das selbe Bild. Auf einer Internetseite (ich nenne sie mal "A") bekam ich eine Nachfrage ob ich dem Käufer meine Adresse geben könne damit er die Sache abholen kann. Am selben Tag bekam ich von der anderen Internetseite ("B") eine Information dass ich gegen das Bildurheberrecht verstoßen habe und die Auktion gelöscht worden ist. Anbei wurde mir der Inhaber mit Adresse genannt. Ich stelle fest es die gleich Person ist wie auf der ersten Internetseite(A). Aufgrund dessen habe ich am gleichen Tag das Bildmaterial auf der Inetrnetseite "B" gelöscht. Ich habe mir nichts weiter dabei gedacht und es sich darauf beruhen lassen. Nach einer Woche wollte der Besitzer des Bildes immernoch meine Adresse haben und die Sache abzuholen/schicken zu lassen. Dann wurde mir klar dass mir sehr wahrscheinlich eine Abmahnung ins Haus fliegen wird. Ich habe sofort reagiert und mich bei dem inhaber des Bildes entschuldigt und Ihm versichert dass ich kein weiteres Bild ohne seine ausdrückliche Genehmigung benutzen werde und Ihm ein Pauschalbetrag von 50€ angeboten. Welches er auch angenommen hat, und mir schriftl. erklärt hat dass die Sache nach Erhalt der 50€ für Ihn erledigt sei. Und er dann ausserdem auf eine Unterlassungserklärung verzichtet. (Verwendungszweck: Name Schadensersatz Bildnutzung) Wohlgemerkt ich habe mich vor einer Abmahnung bei Ihm gemeldet und wollte mich mit Ihm einigen. also ich habe noch keine Abmahnung bekommen. Nun sind 2 Tage um, das Geld wurde auf seinem Konto gutgeschrieben. Heute bekam ich eine email von Ihm in der steht dass er "heute" (wohlbemerkt nach einer Woche) von Auktionhaus "B" meine Kontaktdaten bekommen habe und er nicht gewusst habe dass ich dieses Bild auf 2 Internetauktionshäusern benutzte, und er die ganze Zeit von nur einer ausgegangen ist, obwohl ich mir sicher bin dass er meine so wie ich sein Name von dem Auktionshaus"B" am selben Tag (vor einer Woche) bekommen hat. Er sagt mir nun dass ich Ihm weitere 100 Euro zahlen soll und ausserdem eine Unterlassungserklärung unterschreiben solle. Falls nicht würde er "wirklich" einen Anwalt einschalten und ich hätte dann 100+300Euro Anwaltskosten zu zahlen. Er wäre ausserdem bereit die Sache die ich in der Auktion hatte abzunehmen und 10 Euro von den 100Euro zu verrechnen sodass ich nurnoch 90 Euro zahlen soll.

Nun meine Frage muss ich für die Bildbenutzung wirklich pro Internetseite zahlen? Obwohl es ein und das selbe Bild ist? Oder kann ich mich daruf berufen dass er bereits eine vorher ausgemachte Summe für die "Bildnutzung" (in Auktionshaus "A")schriftl. zustimmte, und die Sache für Ihn erlegt wäre. ? Soll ich wirklich nochmal 100Euro überweisen und die Unterlassungserklärung unterschreiben ? Obwohl ich mich bei Ihm aus eigener Motivation schriftl entschuldig habe ? Was soll ich tun?

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Ende vom Lied...ich werde die "verlangten" 100€ zahlen und er verzichtet im Gegenzug auf die Unterlassungserklärung, ich denke zusammen 150€ geht wohl noch tut trotzdem weh aber wie einige schon sagten.. is Lehrgeld Bin ganz froh dass ich den ersten Schritt gemacht habe und nicht erst gewartet habe bis ich eine Abmahnung im Briefkasten gehabt hätte.

Das wars....vielen Dank für eure Tip und Ratschläge

(außer der Beitrag mit dem "maulen" der hat mich nicht gefallen...auf diesem Beitrag hätte ich auch gut verzichten können !)

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Gegen Bildurheberrecht verstoßen ...Bildnutzungsgebühr pro Internetseite? (gleiche Bild)

Hallo, ich habe eine Frage welche mir sehr Kopfzerbrechen bescherrt. Ich habe (ich weiß soll man nicht machen) ein fremdes Bild in 2 Internetauktionshäuser benutzt, es ist wohlbemerkt ein und das selbe Bild. Auf einer Internetseite (ich nenne sie mal "A") bekam ich eine Nachfrage ob ich dem Käufer meine Adresse geben könne damit er die Sache abholen kann. Am selben Tag bekam ich von der anderen Internetseite ("B") eine Information dass ich gegen das Bildurheberrecht verstoßen habe und die Auktion gelöscht worden ist. Anbei wurde mir der Inhaber mit Adresse genannt. Ich stelle fest es die gleich Person ist wie auf der ersten Internetseite(A). Aufgrund dessen habe ich am gleichen Tag das Bildmaterial auf der Inetrnetseite "B" gelöscht. Ich habe mir nichts weiter dabei gedacht und es sich darauf beruhen lassen. Nach einer Woche wollte der Besitzer des Bildes immernoch meine Adresse haben und die Sache abzuholen/schicken zu lassen. Dann wurde mir klar dass mir sehr wahrscheinlich eine Abmahnung ins Haus fliegen wird. Ich habe sofort reagiert und mich bei dem inhaber des Bildes entschuldigt und Ihm versichert dass ich kein weiteres Bild ohne seine ausdrückliche Genehmigung benutzen werde und Ihm ein Pauschalbetrag von 50€ angeboten. Welches er auch angenommen hat, und mir schriftl. erklärt hat dass die Sache nach Erhalt der 50€ für Ihn erledigt sei. Und er dann ausserdem auf eine Unterlassungserklärung verzichtet. (Verwendungszweck: Name Schadensersatz Bildnutzung) Wohlgemerkt ich habe mich vor einer Abmahnung bei Ihm gemeldet und wollte mich mit Ihm einigen. also ich habe noch keine Abmahnung bekommen. Nun sind 2 Tage um, das Geld wurde auf seinem Konto gutgeschrieben. Heute bekam ich eine email von Ihm in der steht dass er "heute" (wohlbemerkt nach einer Woche) von Auktionhaus "B" meine Kontaktdaten bekommen habe und er nicht gewusst habe dass ich dieses Bild auf 2 Internetauktionshäusern benutzte, und er die ganze Zeit von nur einer ausgegangen ist, obwohl ich mir sicher bin dass er meine so wie ich sein Name von dem Auktionshaus"B" am selben Tag (vor einer Woche) bekommen hat. Er sagt mir nun dass ich Ihm weitere 100 Euro zahlen soll und ausserdem eine Unterlassungserklärung unterschreiben solle. Falls nicht würde er "wirklich" einen Anwalt einschalten und ich hätte dann 100+300Euro Anwaltskosten zu zahlen. Er wäre ausserdem bereit die Sache die ich in der Auktion hatte abzunehmen und 10 Euro von den 100Euro zu verrechnen sodass ich nurnoch 90 Euro zahlen soll.

Nun meine Frage muss ich für die Bildbenutzung wirklich pro Internetseite zahlen? Obwohl es ein und das selbe Bild ist? Oder kann ich mich daruf berufen dass er bereits eine vorher ausgemachte Summe für die "Bildnutzung" (in Auktionshaus "A")schriftl. zustimmte, und die Sache für Ihn erlegt wäre. ? Soll ich wirklich nochmal 100Euro überweisen und die Unterlassungserklärung unterschreiben ? Obwohl ich mich bei Ihm aus eigener Motivation schriftl entschuldig habe ? Was soll ich tun?

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Ich habe das 2te Auktionhaus gebeten mir die Daten von dem Adressaustausch zu geben...meint Ihr wenn ich beweisen kann dass er es sehr wohl gewusst hat ...steigen meine chancen ? Er war nämlich derjenige der dieses Auktionshaus darüber informiert hat, somit ist es doch gelogen wenn er behauptet er wusste nichts davon.....oder ? Is dann doch nur eine banale Erpressung um doch noch (nachträglich) mehr Geld zu machen ...oder ?

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Hallo, ich habe eine Frage welche mir sehr Kopfzerbrechen bescherrt. Ich habe (ich weiß soll man nicht machen) ein fremdes Bild in 2 Internetauktionshäuser benutzt, es ist wohlbemerkt ein und das selbe Bild. Auf einer Internetseite (ich nenne sie mal "A") bekam ich eine Nachfrage ob ich dem Käufer meine Adresse geben könne damit er die Sache abholen kann. Am selben Tag bekam ich von der anderen Internetseite ("B") eine Information dass ich gegen das Bildurheberrecht verstoßen habe und die Auktion gelöscht worden ist. Anbei wurde mir der Inhaber mit Adresse genannt. Ich stelle fest es die gleich Person ist wie auf der ersten Internetseite(A). Aufgrund dessen habe ich am gleichen Tag das Bildmaterial auf der Inetrnetseite "B" gelöscht. Ich habe mir nichts weiter dabei gedacht und es sich darauf beruhen lassen. Nach einer Woche wollte der Besitzer des Bildes immernoch meine Adresse haben und die Sache abzuholen/schicken zu lassen. Dann wurde mir klar dass mir sehr wahrscheinlich eine Abmahnung ins Haus fliegen wird. Ich habe sofort reagiert und mich bei dem inhaber des Bildes entschuldigt und Ihm versichert dass ich kein weiteres Bild ohne seine ausdrückliche Genehmigung benutzen werde und Ihm ein Pauschalbetrag von 50€ angeboten. Welches er auch angenommen hat, und mir schriftl. erklärt hat dass die Sache nach Erhalt der 50€ für Ihn erledigt sei. Und er dann ausserdem auf eine Unterlassungserklärung verzichtet. (Verwendungszweck: Name Schadensersatz Bildnutzung) Wohlgemerkt ich habe mich vor einer Abmahnung bei Ihm gemeldet und wollte mich mit Ihm einigen. also ich habe noch keine Abmahnung bekommen. Nun sind 2 Tage um, das Geld wurde auf seinem Konto gutgeschrieben. Heute bekam ich eine email von Ihm in der steht dass er "heute" (wohlbemerkt nach einer Woche) von Auktionhaus "B" meine Kontaktdaten bekommen habe und er nicht gewusst habe dass ich dieses Bild auf 2 Internetauktionshäusern benutzte, und er die ganze Zeit von nur einer ausgegangen ist, obwohl ich mir sicher bin dass er meine so wie ich sein Name von dem Auktionshaus"B" am selben Tag (vor einer Woche) bekommen hat. Er sagt mir nun dass ich Ihm weitere 100 Euro zahlen soll und ausserdem eine Unterlassungserklärung unterschreiben solle. Falls nicht würde er "wirklich" einen Anwalt einschalten und ich hätte dann 100+300Euro Anwaltskosten zu zahlen. Er wäre ausserdem bereit die Sache die ich in der Auktion hatte abzunehmen und 10 Euro von den 100Euro zu verrechnen sodass ich nurnoch 90 Euro zahlen soll.

Nun meine Frage muss ich für die Bildbenutzung wirklich pro Internetseite zahlen? Obwohl es ein und das selbe Bild ist? Oder kann ich mich daruf berufen dass er bereits eine vorher ausgemachte Summe für die "Bildnutzung" (in Auktionshaus "A")schriftl. zustimmte, und die Sache für Ihn erlegt wäre. ? Soll ich wirklich nochmal 100Euro überweisen und die Unterlassungserklärung unterschreiben ? Obwohl ich mich bei Ihm aus eigener Motivation schriftl entschuldig habe ? Was soll ich tun?

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Kann ich nicht vor Gericht (falls es dazu kommen sollte) ihm vorwerfen dass er es zeitgleich gewusst haben muss und der Rest nur jämmerliche Kohlemacherei ist?

Zumal er mir zuerst vorgegaukelt hat, er wäre ein Käufer und ist interessiert an der Ware. Er hätte mir doch auch direkt schreiben können entfernen sie die Fotos und geben Sie mir Ihre Adresse für die Abmahnung und Unterlassungeerklärung. Warum so ein linkes Spielchen ?

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