Schwarzfahren ist eine Straftat, nämlich "Erschleichen von Leistungen" nach §265a StGB.
Hier kommt zudem noch der Betrug nach §263 StGB im Versuch auf deine Freundin zu, auf dich im schlimmsten Fall die Beihilfe nach §27 StGB.
Wenn das Verkehrsunternehmen ernsthaft Interesse an einer Strafverfolgung hat, bekommt ihr beide bald Post.
Da dem Betrug als Tatbestand generell eine höhere kriminelle Energie beigemessen wird, würde sich eine Weiterverfolgung also eher auf Betrug beziehen.
und warum bist du am Folgetag nicht mit dem Ticket (Zeitkarte???) zum Kundenzentrum und hast sie vorgelegt?so wären es statt 40€ nur 7€ geworden...
Also als erstes Mal: Alter tickst du noch richtig?
zum Zweiten:ich hab selber als Fahrausweisprüfer gearbeitet und frage mich grade,warum die dich haben gehen lassen...bei mir wärst du, wenn die Abfrage nicht hinhaut, von der Polizei zur Personalienfeststellung abgeholt worden, das kannste mir glauben. warum eigentlich falsche Daten? Fährst schwarz und stehst dann nichtmal dazu....das is echt schwach.
Jetzt kannst du ja, um dein Gewissen zu beruhigen, 40 Euro nehmen und sie nem Obdachlosen in die Hand drücken. Der wird dir sehr dankbar dafür sein, und ne Art Abbitte hast du damit auch geleistet.
Guten Morgen.
Die Ordnungspolizei/Stadtpolizei ist aus den Ordnungsämtern hervorgegangen. Hier bei mir in Hessen (sicher auch in anderen Bundesländern durch andere Gesetze) sind Ordnungs-/Stadtpolizisten laut §99 HSOG einem Polizeivollzugsbeamten gleichgestellt. Sie haben also die selben Rechte. Diese Rechte gehen bishin zur Festnahme unter Zuhilfenahme unmittelbaren Zwanges mithilfe einfacher körperlicher Gewalt oder den zur Verfügung gestellten Einsatzmitteln (Pfefferspray, EMS , im Schlimmstfall und je nach Ausstattung Schusswaffe). Ordnungs-/Stadtpolizeien kümmern sich nicht nur um OWi, sondern auch um Sondereinsätze zusammen mit Bundespolizei, Landespolizei und Zoll sowie um die Unterbringung und Verbringung psychisch Kranken (PsychKG). Ihren Weisungen ist daher genauso Folge zu leisten , wie denen eines Polizeivollzugsbeamten. Zudem sind sie bereichtigt, durch mit Blaulicht ausgestatteten Fahrzeugen Sonderrechte im Straßenverkehr wahrzunehmen.
Guten Morgen.
Die Stadtpolizei ist aus den Ordnungsämtern hervorgegangen. Hier bei mir in Hessen- sicher auch in anderen Bundesländern- sind Stadtpolizisten laut §99 HSOG einem Polizeivollzugsbeamten gleichgestellt. Sie haben also die selben Rechte. Diese Rechte gehen bishin zur Festnahme unter Zuhilfenahme unmittelbaren Zwanges mithilfe einfacher körperlicher Gewalt oder den zur Verfügung gestellten Einsatzmitteln (Pfefferspray, EMS , im Schlimmstfall und je nach Ausstattung Schusswaffe). Stadtpolizeien kümmern sich nicht nur um OWi, sondern auch um Sondereinsätze zusammen mit Bundespolizei, Landespolizei und Zoll. Ihren Weisungen ist daher genauso Folge zu leisten , wie denen eines Polizeivollzugsbeamten. Jede andere Behauptung, wie die von Fritzhund2, ist schlichtweg Unsinn.
schließe mich den anderen an: sofort abgeben. Du machst dich bereits in dem Moment strafbar,in dem du sie an dich nimmst. Das beste wäre gewesen,an Ort und Stelle die Polizei zu rufen.
ich denke,du lügst. wenn du nen brief von der rnv bekommen hast,und im jahre 2010 ein ticket für 2,40 gekauft hast,dann ist das alles nur in deiner phantasie passiert.es gab im jahr 2010 bei der rnv kein ticket,das 2,40 gekostet hast!
dein Problem ist,dass wenn die Bahn dein Vergehen zur Anzeige gegen Unbekannt bringt,und dich das nächste Mal in nem Zug antrifft,ohne weiteres die Polizei hinzuziehen kann um deine Identität festzustellen. Zwar geht das nicht so einfach per §127StPO (Jedermann-Festnahme),aber sei dir gewiss,dass das Zusammenspiel zwischen ÖPNV und Polizei äusserst gut funktioniert. Es liegt ja bereits eine von dir begangene Straftat vor (§265a StGB). Die falschen Angaben werden Sie dir nicht unbedingt vorhalten können,denn da hat der Prüfer schlichtweg seinen Job nicht korrekt gemacht.Ohne amtliches Dokument mach ich zum Beispiel nix anderes,außer die Obrigkeit hinzuzuziehen.
Zahl die 40€ und kauf das nächste Mal nen Fahrschein.Das was du momentan tust ist folgendes:
Mist bauen,und nicht genug Rückgrat haben,um dazu zu stehen.
Grüße
Hallo,
der Busfahrer hat im Gefährt das Sagen. Wenn du eine mutwillige Täuschung versuchst und scheiterst,dann leb mit dem Ergebnis. Fahrscheine können und dürfen eingezogen werden,wenn sie missbräuchlich verwendet werden.
Auch darf bei Verstoß gegen Beförderungsbedingungen die Weiterfahrt oder die Mitfahrt untersagt werden.
Gib mal bei Google "BefBedV" ein und lies dich da durch.
Ich selbst arbeite für ein Verkehrsunternehmen und weiß wovon ich rede.
Und denk dran:Ehrlich währt am längsten!