Antwort
Hallo strandmaus,
soweit mir bekannt ist kannst Du innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Hol Dir von Deinem Arbeitgeber die Bescheinung und reiche diese bei Deinem zuständigen Finanzamt nach. Hast aber auch die Möglichkeit beim Finanzamt anzurufen. Dort gibt man Dir genaue Auskunft wie Du vorzugehen hast.
Viel Erfolg
zauberhaft