An deiner Stelle würde ich bei deinem zuständigen FA wegen der Steuernummer nachfragen. Ohne die darfst du keine Rechnung schreiben. Es gibt Vorschriften die eingehalten werden müssen.  Sonst kann es sein, dass der Rechnungsempfänger diese nicht akzeptiert und folglich auch nicht bezahlt. 

Siehe:

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

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Wenn du selbst Rechnungen schreibst, MUSS eine Steuernummer drauf sein. Auch der Vermerk der Kleinunternehmerschaft, falls du keine Steuer in der Rechnung ausweist. Das kann man nur bis zu einem bestimmten Umsatz pro Jahr. Eigentlich musst du eine Steuernummer beim FA beantragen und in diesem Antrag kreuzt du ggf. Kleinunternehmerschaft an. In deiner Steuererklärung musst du natürlich ALLE Einkünfte angeben, Lohn/Gehalt und eben auch Freiberufler-Einkommen. Wenn das FA eine Prüfung in der Firma macht und deine Rechnung ohne notwendige Angaben findet, kann sie den evtl. Vorsteuerabzug für nichtig erklären.  Und das hat Folgen für BEIDE.

sie auch:

 https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

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Der Zugewinnausgleich erstreckt sich nur auf in der Ehe erworbene Sachen. Also wenn die Wohnung innerhalb der Ehe erworben wurde, dann geht es über das Gericht. Alles, was in der Ehe erwirtschaftet wurde muss in den Antrag auf Zugewinnausgleich rein. (Kontenstand aller Konten am Anfang und Ende der Ehe, Schmuck, Grundbesitz, Wohneigentum, Schulden innerhalb der Ehe usw.) Aber du musst dafür Unterlagen einreichen. Sprich Papiere, die das belegen. Hoffentlich hat sie das nicht schon ohne dein Wissen jemanden dort übertragen/geschenkt. Ich hatte vor kurzem selbst so einen Fall und bin leer ausgegangen. 

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Als Student musst du darauf achten, dass du nicht mehr als 20h/W arbeitest. Sonnst ist das Studium nicht mehr im Vordergrund. In den Semesterferien kannst du dann mehr/voll arbeiten. 

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