er darf nicht das doppelte dessen überschreiten, was banken normalerweise an zinsen fordern. Ich denke mal, dass da ein durchschnittswert als als Orientierung gilt. Wenn der bei einem privatdarlehen überschritten wird, dann ist die vereinbarung ungültig und garkein zins wird fällig.

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Der Anspruch auf Zulagen verfällt nach zwei Jahren. Wenn man also was für 2006 beantragen will, dann muss man das bis Ende Dezember auf jeden Fall eingereicht haben.

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ich hab neulich in einer broschüre zu einem riester-produkt gelesen, dass angesammeltes kapital zuminest in der ansparphase vor vermögenszugriff bei hartz IV geschützt ist. ich denke mal, dass das für alle riester-produkte gilt.

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Dem würde ich nicht zustimmen. Erwerbsunfähigkeits-Police zahlen nämlich nach meinem Wissen nur bei 100% Erwerbsunfähigkeit, bei der Berufsunfähigkeitsversicherungen gilt als Maßstab schon eine Beeinträchtigung von 50%. Die Schwelle ist also bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung viel höher.

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nein,das geht rückwirkend leider nicht. die beiträge werden erst gewährt ab dem monat, in dem der antrag gestellt wird.

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Die R+V Versicherung bietet für Kunden, die dauerhaft als Minijobber arbeiten, eine betriebliche Altersvorsorge an. Dazu muss der Arbeitnehmer 2-3 Studen Mehrarbeit/Woche leisten und der Arbeitgeber entlohnt diese dann indem er Beiträge in die Direktversicherung einzahlt - also gibt's Rente gegen Arbeitszeit.

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