Naja, die Auskunftssperre ist sowieso nur 2 Jahre gültig entweder verlängerst du sie oder lässt sie eben auslaufen. Du kannst höchstens nachfragen ob du die Auskunftssperre wieder zurückziehen kannst.
Lg
Naja, die Auskunftssperre ist sowieso nur 2 Jahre gültig entweder verlängerst du sie oder lässt sie eben auslaufen. Du kannst höchstens nachfragen ob du die Auskunftssperre wieder zurückziehen kannst.
Lg
Hallo, ich weiß das ich leider etwas spät antworte aber ja, das ist Grund genug um eine Auskunftssperre zu setzen. Denn:
Bundesmeldegesetz (BMG)§ 51 Auskunftssperren(1) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen unentgeltlich eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen. Ein ähnliches schutzwürdiges Interesse ist insbesondere der Schutz der betroffenen oder einer anderen Person vor Bedrohungen, Beleidigungen sowie unbefugten Nachstellungen. Bei der Feststellung, ob Tatsachen im Sinne des Satzes 1 vorliegen, ist auch zu berücksichtigen, ob die betroffene oder eine andere Person einem Personenkreis angehört, der sich auf Grund seiner beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit allgemein in verstärktem Maße Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sieht.