Was sagt ihr zu diesem Vergleich von den Befugnissen von Zoll und Ordnungsämter🙈?

Einmal sagte mein Vater zu mir das wenn der Zoll ja angeblich hauptsächlich nur Ordnungswidrigkeiten verfolgt ähnlich wie das Ordnungsamt dann sollte das Ordnungsamt auch mit Schusswaffen ausgestattet werden, die Befugnis dazu haben Strafanzeigen zu machen und das Recht haben Blaulicht auf ihrem Fahrzeug zu haben.

Ich finde diesen Vergleich nicht gut weil es nicht ganz richtig ist was er da sagte.

Aussage 1: Zoll verfolgt nicht nur Ordnungswidrigkeiten sondern zum Beispiel wenn jemand sehr viel Zeug schmuggelt oder einer Schwarzarbeitet auch Straftaten. Der Zoll darf sogar ermitteln wenn eine Person illegale Waffen aus dem Ausland nach Deutschland rein schmuggelt.

Aussage 2: Die Polizeibehörde Stuttgart, die Polizeibehörde Dresden und die Stadtpolizei Frankfurt haben Schusswaffen der Rest nicht. Ich weiß aber das zum Beispiel die Polizeibehörde Karlsruhe anstatt einer Schusswaffe eine Pfefferpistole mit sich führt.

Aussage 3: Wieso sollte das Ordnungsamt Strafanzeigen erstellen sollen? Was will man da groß Anzeigen? Na gut vielleicht wenn jemand illegale Müllentsorgung betreibt und dabei nicht nur Ordnungswidrigkeiten begeht sondern auch Straftaten. Oder zum Beispiel wenn sie bei einer Ruhestörung kleine Straftaten feststellen die nichts für die Polizei sind.

Aussage 4: Wozu bräuchte das Ordnungsamt ein Blaulicht? Beim Zoll ist es ja so das sie es ja dafür brauchen wenn ihnen jemand abhaut oder sie bei einer Kontrolle absichern müssen.

Was sagt ihr dazu?

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Zumindest zur Aussage 3 kann ich sagen, dass auch das Ordnungsamt befugt ist, Strafanzeigen zur erstellen.

Zum Beispiel: Wenn das Ordnungsamt sieht, dass dein auf der öffentlichen Straße geparktes Auto keine gültige Zulassung und somit auch keine gültige Haftpflichtversicherung hat. Wenn dir nachgewiesen werden kann, dass du ohne die Zulassung mit dem Fahrzeug gefahren bist, kann dir ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen werden, was eine Straftat ist. Das Ordnungsamt stellt dementsprechend eine Strafanzeige.

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Solange du nicht verurteilt wurdest, hast du ein Recht darauf, den Eintrag löschen zu lassen bzw. diesen einzusehen. Ansonsten bleibt der Eintrag bis zu 10 Jahre in jedem Register der Polizei.

Allerdings kannst du damit rechnen, dass dir nicht viel geholfen wird. Sie werden dir sagen, dass das sehr viel Geld kostet.

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Aus rein Menschlicher Sicht würde ich dir Raten, wenn du dich durch den Konsum schlecht fühlst, Hilfe zu suchen um mit dem Kiffen aufzuhören. Dazu gibt es verschiedene Anbindungen und Telefonnummern im Internet. Wenn du das erstmal geschafft hast, müssen sie auch im Nachhinein nichts erfahren und du kannst stolz auf dich sein, dass du über deinen Schatten gesprungen bist.

Ich persönlich kiffe nicht und habe es bisher auch nicht probiert. Der Konsum ist nicht Strafbar, der Besitz allerdings schon. Wenn du erwischt wirst, kannst du in große Schwierigkeiten geraten. Konsum ohne Besitz ist eigentlich fast unmöglich.

Hast du momentan einen Führerschein? Dann würde ich schnell zusehen, den Konsum einzustellen, da der Konsum von Cannabis auch nach einem Monat bei einer Urinkontrolle nachgewiesen werden kann. Im Härtefall bist du dann deinen Lappen los und deine Eltern würden es ohnehin erfahren. In der Gegend wo ich wohne kommt es häufig zu allgemeinen Verkehrskontrollen. Ich habe meinen Führerschein seit 2 Jahren und wurde schon über 4 mal einem Drogentest unterzogen und musste bei einem Mal sogar in einen Becher pinkeln. Ich kann von Glück reden, dass ich mit Cannabis oder anderen Drogen nie was zu tun hatte.

Alles gute und viel Erfolg. LG

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Aus eigener Erfahrung kann ich davon ausgehen, dass bei dir eventuell eine PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung) vorliegt. Dieser wird bei verschiedenen Sachen ausgelöst und kann bei ganz harten Fällen ein Leben lang beibehalten bleiben. Sie wird durch verschiedene Szenarien ausgelöst, beispielsweise bei einem schweren Autounfall, durch das Leben oder Kämpfen in einem Kriegsgebiet oder in deinem Fall, häusliche Gewalt gegen deiner Mutter, die du leider oft in deiner Kindheit mitbekommen musstest.

Ich würde dir zutiefst raten, einen Psychologen aufzusuchen. Da die Psychologen momentan sehr überlastet sind, ist es schwer, innerhalb der nächsten 6 Monate einen Termin zu bekommen. Wende dich dafür an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung deines Bundeslands. Schreibe "Kassenärztliche Vereinigung (dein Bundesland)" auf Google und ruf die erste Nummer an die du siehst. Sag ihnen, dass du eine Erstanbindung bei einem Psychologen in deiner Nähe suchst. Diese leiten dich dann weiter.

Bis dahin alles gute und viel Gesundheit! LG.

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Als allererstes würde ich dir vernünftig Raten, für die nächsten Schritte die du gehst, das grüne Zeug aus deiner Tasche loszuwerden und in es in Zukunft auch sein zu lassen.

Aus rein sachlicher Perspektive ist es wichtig, wie alt du bist und was du gerade machst. Du bist bis 21 Jahre und in einzelnen Fällen wie z.B. bei der allgemeinen Schulausbildung oder bei deiner ersten Berufsausbildung bis 25 Jahre unterhaltsberechtigt. Das heißt, dass beide deiner Elternteile für deinen Unterhalt aufkommen müssen. Dieser erfolgt in einem üblichen Haushalt nicht per Barunterhalt (Geld), sondern in Form dessen, dass du in der Wohnung bzw. im Haus deiner Eltern wohnst, vom selben Einkauf lebst und am selben Tisch dein Essen isst.

Sollte ein Grund vorlegen, weshalb du nicht bei einem oder bei keinem Elternteil leben kannst (solange dir keine Eigenverschuldung für den Rausschmiss nachgewiesen werden kann), müssen deine Eltern dir Barunterhalt leisten. Dies ist ein Betrag den du ausgezahlt bekommst, der dafür ausreichen soll, deine Miete und deinen Lebensbedarf zu decken. Dieser richtet sich nach dem Einkommen deiner Eltern und deinem Alter. Siehe dazu auf die Düsseldorfer Tabelle (kleiner Hinweis: Die Düsseldorfer Tabelle wird fast jedes Jahr umgeändert. Siehe, dass du eine Tabelle vom Jahr 2022 einsehen kannst). Für alles weitere ist das Jugendamt zuständig. Wenn du über 18 und unter 25 bist, wende dich an das Jobcenter. Dieser sorgt dafür, dass deine Eltern für deinen Lebensunterhalt aufkommen.

Liebe Grüße.

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In der Regel wird bei der Berechnung des Unterhalts den du leisten musst, dein bereinigtes Nettoeinkommen berücksichtigt. Dementsprechend hast du einen bestimmten Selbstbehalt, der zu jeder Zeit gewährleistet werden muss. Der Selbstbehalt muss mindestens dafür genügen, dass deine Miete und dein Lebensunterhalt gesichert ist. Wirklich in Armut geraten kannst du eigentlich nicht, außer dass das Portemonnaie um einiges schlanker wird. Solltest du feststellen, dass der Selbstbehalt nicht gewährleistet ist, würde ich dir raten, einen Anwalt zu nehmen und den Unterhalt erneut berechnen zu lassen.

Eventuell hättest du auch das Recht, über einen gewissen Zeitraum rückwirkend den Fehlenden Betrag vom Selbstbehalt zurückzufordern. Nach meines Wissens muss in Deutschland niemand hungern. Besonders nicht jemand wie du, der meines Eindrucks nach einen halbwegs gut bezahlten Beruf ausübt

LG

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Muhammad (saw.) las seinen Leuten das vor, was Engel Jibreel (as.) ihm vom Qur'an zitierte bzw. Allah (swt.) zu ihm Sprach. Seine Gefährten schrieben dies dann als den Qur'an nieder. Muhammad (saw.) zitierte quasi das Wort Gottes, welche Er zu ihm sprach.

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