Lt. Aussage des Rechtsanwaltes, ist eine fristlose Kündigung erst wirksam, wenn die Miete ständig trotz Abmahnung verspätet gezahlt wird. Unter ständig ist zu verstehen, wenn mind. 2 Abmahnungen ausgesprochen wurden. Selbst in diesem Fall ist eine 2 wöchige Räumungsfrist zu geben. LG an alle
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Vielen Dank erst mal für Eure Antworten. Die "Kündigung" kam nur als Email, ohne Originalunterschrift, was lt. meiner Internetrecherche wohl zwingend notwendig ist. Ich werde mich morgen beim Mieterschutzbund schlau machen. Vielleicht gibt es ja andere Regelungen für möbilierte Wohnungen...
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wenn Du nur bzgl. des Zahlungseinganges bedenken hast, gibt es ja immer noch die Möglichkeit, dass die Dir das Geld in bar auszahlen... sollte es mit der Änderung nicht mehr pünktlich klappen...