Dann noch mal vielen Dank, sind wir wenigstens einen kleinen Schritt weiter... Bei der letzten EStErklärung (2009) hatten wir übrigens einen falschen Kirchensteuerbescheid eingereicht, eben den über die Rückzahlungen in 2010. Der Bearbeiter hatte dies jedoch nicht moniert/bemerkt. Werden den dann noch mal einreichen.

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Danke an alle für die Antworten.

Auch wenn vielleicht ein Rechtsanspruch des Hotels bestehen mag, sehe ich in dieser Situation keine sachliche Grundlage dafür:

  • in Venedig ist noch keine Hauptsaison und das Hotel vermutlich nicht voll ausgebucht

  • selbst wenn es voll ausgebucht wäre und ein anderer potentieller Gast im Vorfeld abgewiesen wurde, so wäre dieser Alternativ-Gast mit großer Wahrscheinlichkeit auch ein Ausländer gewesen der mit dem Flugzeug anreist - und der somit ebenfalls storniert hätte, da der Flughafen von Venedig ja auch schon gesperrt war

  • der Hotelier hat aus der Situation auch Profit geschlagen: Meiner Tante gegenüber hat er am Telefon nebenbei auch erwähnt, daß er einige Gäste hat, die gezwungenermaßen länger bleiben (und denen die Fluggesellschaften die Hotelkosten dafür erstatten - nach dem Motto, meine Tante könnte es ja auch bei ihrer Fluggesellschaft versuchen)

Meine Lehre aus der Geschichte: Ich werde von jetzt ab bei Hotelbuchungen besonders auf die Stornofrist achten - 3 Tage sind schon arg lang und irgendwie verdächtig!

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