kann durchaus passieren, da sie ggf. prüfen möchten ob du für den Straßenverkehr tauglich bis.

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keine Gastherme. Ist nur ein Bad ohne Fenster. Und der Lüfter soll Wasserdampf... wegbefördern

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Anstehende Übernahme einer unrenovierten Wohnung

Hallo zusammen,

ich ziehe zum 1.2. in eine neue Wohnung. Der Boden wurde schön hergerichtet jedoch sind die Wände in einem unrenoviertem Zustand, sprich Löcher in der Wand und in verschiedenen hässlichen Farben. Die mündliche Aussage von Makler bzw. Vermieterin war folgende: "Wir übergeben die Wohnung mit ungestrichenen Wänden, sodass man bei Einzug nach seinem Geschmack streichen kann und dann bei Auszug nichts mehr machen muss".

Damit bin ich auch einverstanden

Den Mietvertrag habe ich schon unterschrieben. Es ist ein Standartmietvertrag. Ein kleiner Auszug:"Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache mit neutralen, deckenden Farben zurückzugeben, es sei denn, dass bei Vertragsbeginn ein anderer Zustand vorhanden war." Als Sonderklausel wurde jedoch festgehalten "Bei Auszug ist darauf zu achten, dass die Wohnung mit weißen Wänden übergeben wird". Der Auszug aus dem Standartteil und die Sonderklausel widersprechen sich also schonmal was zumindest die Wandfarbe angeht. Welche Regelung ist nun wirksam? Außerdem beinhaltet der Mietvertrag die üblichen Regelungen zu Schönheitsreperaturen ohne feste Fristen (also zulässig). Demnächst steht die Wohnungsübergabe an. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen um sämtliche Mängel auf dem Protokoll festzuhalten.

Nun meine Fragen:

  1. Kann man in dem Übergabeprotokoll genau festhalten, welche Mängel vor dem Auszug zu reparieren sind und welche nicht? So nach dem Motto: "Die Wände hatten ja schön überall löcher und sie waren schlecht gestrichen, also muss ich bei Auszug von mir verursachte Mängel dieser Art nicht reparieren". Mir käme das entgegen. Meiner Meinung nach habe ich nämlich nicht viel davon wenn ich im Übergabeprotokoll festhalte welche Mängel bestehen, ich Vollidiot aber den Mietvertrag mit der Sonderklausel ("...mit weissen Wänden übergeben wird") unterschrieben hab.

  2. Welche Regelung tritt denn eigentlich in Kraft, wenn wir auf dem Übergabeprotokoll festhalten, dass sich Löcher in den Wänden befinden und bei meinem Auszug ein paar Jahre später sind doppelt soviele Löcher in der Wand? Sagt man dann, ok die Wand wurde damals eh im schlechten Zustand übergeben, du musst nicht renovieren, oder sagt man, ok du hast den Zustand verschlechtert, du musst renovieren. Für letzteren Fall müsste man dann wohl Löcher zählen was auch komisch klingt aber doch irgendwie fair wäre, da man ja den Zustand verschlechter hat.

  3. Wäre ein VERmieter nicht dumm wenn er schriftlich festhalten lässt, dass die Wände bei Auszug nicht renoviert werden müssen,(da sie ja unrenoviert übernommen wurden)? So eine Regelung würde mich als Mieter ja komplett befreien, egal wie sehr ich die Wände runterwohne

Jetzt hab ich viel geschrieben und bedanke mich schonmal bei denjenigen, die die Geduld hatten, meinen Text zu lesen.

Gruß Fred

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wenn es einen geldwerten Vorteil gab ( Mietfrei oder ähnliches ) muss man die Wohnung renovieren. Gabs sowas nicht muss man nicht renovieren.

Klauseln im Mietvertrag zu Schönheitsrenovierungen sollten auch überprüft werden ( besser zum Mieterverein oder so gehen, da es da auf die genaue Formulierung ankommt )

Wandfarbe darf nicht vorgegeben werden ( es müßen helle Farben sein egal ob gelb oder grau.... )

Zu Bohrlöchern usw. gibt es verschiedene Urteile von 10 bis über 60 in der Wohnung gelten da als vertragsgemäß.

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Der Vermieter redet sich jetzt damit raus das der keller nicht im
Mietvertrag steht. Im Übergabeprotokoll steht aber das mir
Kellerschlüßel übergeben wurden. Auch steht an jeden Keller die
dazugehörige Wohnungsnummer ( hier z.b. 5 OG mitte )

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Hatte bisher keine Probleme bei Automaten der Commerzbank, Postbank und IngDiba gehabt. Also kurz gesagt bei Automaten der sogenannten Cashgroup.

Bei Volksbank und Sparkasse hätte ich Gebühren zahlen sollen. Kommt da aber bestimmt auch auf die Region an.


Aber da man bei Number26 nur eine Maestro bzw. Kreditkarte bekommt kann man auch nur an Automaten Geld abheben die diese Karten unterstützen, also nicht überall an jeden Geldautomat.

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bin mit Number26 auch fast zu 100% zufrieden.

positiv

  1. Kostenlsoe ( Prepaid ) Kreditkarte ohne Gebühren
  2. keine Kontoführungsgebühren
  3. Einzahlungen ( noch ) in vielen Geschäften möglich
  4. Echtzeit Transaktionen

neutral

  1. bald Gebühren für Einzahlungen via Cash26
  2. Gutschriften dauern lange ( Liegt aber an Partnerbank Wirecard.... )

negativ

  1. Support teilweise nicht zu erreichen oder antwortet nicht
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Die Karte von Number26 ist eine Prepaid-Karte. Das bedeutet wenn du z.b. 100€ auf deinen Number26 Konto hast kannst du mit der Kreditkarte von Number26 100€ ausgeben. Kurz gesagt du kannst nur über den Betrag verfügen welcher auf den Konto hinterlegt ist.

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kleiner Tipp. Wenn man sich unsicher ist ob seriös oder unseriös immer schauen ob ein Impressum vorhanden ist mit vollständigen Daten.

Zb. Sitzt diese Firma in Paris

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