Hallo,
Im April habe ich mir ein gebrauchtes Auto gekauft, wobei vom Händler TÜV und AU neu gemacht wurden. Der TÜV-Prüfer hat leichte Mängel beanstandet, unter anderem den zu langen Hebelweg der Handbremse und die verrosteten Bremskabel. (Im Nachhinein durch erneute Rücksprache durch eine andere TÜV-Stelle hat sich ergeben, dass allein aufgrund dieser Mängel kein TÜV erteilt werden hätte dürfen. Bremsen und Querlenker hätten auch beanstandet werden müssen.)
Jedenfalls als ich mich beim TÜV beschwerte meinte dieser, dass die TÜV-Plakette, wenn geringe Mängel vorhanden sind, nur unter dem Vorbehalt ausgestellt werde, dass diese geringen Mängel sofort nach Beanstandung beseitigt werden.
Der Autohändler nahm allerdings nur den TÜV-Bericht, malte mit Bleistift Häkchen hinter die Beanstandungen und übergab mir das Auto mit der Beteuerung, dass alles gemacht worden wäre. Was nicht der Fall war.
Im Nachhinein wurde das dann auf mein Drängen hin erledigt.
Die Bremsen, die nach 3000km Fahrt auch vollkommen runter waren, sowie vom Kauf an verrostete Bremsscheiben (Standschaden) habe ich aus eigener Tasche machen lassen, da ich damit nach einem schweren Verkehrsunfall letzten Jahres nicht mehr rumfahren wollte, da mich dieser schon beinahe mein Leben kostete und ich mittlerweile körperlich behindert bin, insofern wohl verständlich.
Der Autohändler weigert sich nun, die Bremsen zu erstatten. (Bremsen runter = langer Hebelweg Handbremse? Sobald die gemacht waren gab es quasi keinen Hebelweg mehr.) Er verweigert dies mit dem Argument, ich hätte ja auch zu ihm kommen können, klar, 120km Fahrtweg mit quasi nicht vorhandener Bremswirkung, easy going.
Jedenfalls hab ich jetzt genug, da die Bremsen ja nicht die einzigen Probleme waren / sind / was auch immer, mir gehts jetzt darum ihm auf irgendeinem Weg eine mitzugeben und soviel Schaden anzurichten wie möglich.
Darum meine Frage: Gilt das mich glauben-lassen, alles wäre erledigt worden als versuchter Betrug? Oder ist das mit dem nachträglichen Beheben der Mängel vom Tisch?
Muss er wirklich nichts erstatten, nur weil ich aufgrund eines für mich persönlich nicht tragbaren Risikos nicht zu ihm gekommen bin?
Wäre dankbar für jede Hilfe!
Grüße,
Kissenkarl.