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yammiyammi123

15.12.2011
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yammiyammi123
15.12.2011, 12:43
Reicht mündl. Freistellung nach Kündigung? Ich habe auf schriftl. beharrt!

Hallo, folgender Sachverhalt:

Ich wurde am 30.11.2011 fristgerecht zum 31.01.2012 gekündigt. (Betrieb unter 10 Mitarbeiter- betriebsbedingte Kündigung)

Meine Chefin meinte dann, dass ich im Jan. nicht mehr kommen müsste..sollte die Zeit nutzen um mir nen Job zu suchen. Ich hab ihr eben eine Freistellung zum unterschreiben gegeben, da ich nicht "einfach so" mal im Jan. nicht mehr kommen wollte. Wir sind zwar im Guten auseinander, aber man weiß ja nie.. am Ende krieg ich ne fristlose Kündigung, weil ich nicht erschienen bin oder so. Im Endeffekt hat sie sie unterschrieben, aber meinte "dass sie sowas ja noch nie gehört habe, dass man das schriftlich braucht". Das hat mich irgendwie geärgert und ich wollte nun wissen, ob ich mit der schriftlichen Form "übertrieben" habe, oder ob es mein Recht ist/war. Vielen Dank Anna

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Antwort
von yammiyammi123
15.12.2011, 12:58

Vielen Dank für die ganzen Antworten! Das Meinungsbild ist ja nahezu eindeutig.

Hätte nie gedacht, dass ich hier so schnell Feedback bekomme. Vielen Dank!

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