Eigentlich muss man das schön angeben.

Steht denn was zu Haustieren im Mietvertrag oder haben noch andere Mieter Katzen oder andere Haustiere? Sind sie nur in der Wohnung oder auch draußen.

Aber ja ein Grund kann es sein, wenn der Vermieter/Eigentümer sagt, dass er eine Katzenallergie hat, kann es gut sein das er sagt sie müssen weg.

Und du hast dann leider nur schlechte Chancen - aber alle Angaben hier sind ohne Gewähr --> Er kundige dich am Besten beim Mieterverein.

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  • geguckt^^

Außerdem hilft das nicht bei jedem..

Ich empfehle dir mindestens 2 Liter Wasser am Tag, wenig süßes Trinken und eben viel Obst und Gemüse. Klatsch dich nicht mit viel Make-up voll, macht es nicht besser. Und regelmäßig abschminken. So alte Tipps, wie Oma immer hatte, mit Zahnpaste und so: LASS ES!! Macht alles nur noch schlimmer uns reizt es. Und so schwer es dir auch fällt --> NICHT AUSDRÜCKEN. Ansonsten kann ich dir nur Todes Meer Cremen empfehlen, wie die von SALTHOUSE . Hab diese selber genutzt und fand sie echt klasse ( Findest du im DM). Und morgens und abends nach dem Abschminken und Reinigen der Haut, nochmal nur mit Wasser übers Gesicht waschen. Wie bereits jemand gesagt hat: Es gibt Make-up für unreine Haut, verwende am Besten dann das. Wenn alles nicht hilft, bleibt dir der Weg zum Hautarzt nicht erspart.

Aber lass die Finger von Clerasil. Ich habe keinen kennengelernt, bei dem es nach der Zeit nicht alles entzündet war bei den Pikeln, da es sehr aggressiv ist.

Also viel Glück und ich hoffe die Tipps haben dir was gebracht

Lieben Gruß

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Hallo

Also, du machst jetzt folgendes:

  1. DU gehst zum Arzt und lässt dich teste
  2. wenn der Test positiv ausfällt lässt du dir das von deinem Arzt bescheinigen
  3. Du gehst zu deiner Chefin und sagst, dass du so nicht arbeiten kannst und sie dir bitte einen Platz anbieten soll, der für dich möglich ist und wo du keine Probleme mit deiner Allergie hast.
  4. Sie sagt, sie hat keinen Platz? Dann lass dir von deinem Arzt bescheinigen (kannst du auch schon vorher machen), dass diese Arbeit für dich nicht mehr möglich ist.
  5. Kündige/Aufhebungsvertrag unterschreiben (ACHTUNG: Bei Abfindung verhält sich dies etwas anders - Diese wird NUR angerechnet, wenn der Aufhebungsvertrag NICHT die eigentliche Kündigungsfrist einhält - Bsp.: 1 Monat zum Monatsende: Der Vertrag wird am 30.03.13 zum 30.04.13 unterzeichnet : PASST / Der Vertrag wird am 27.03.13 zum 31.03.12 unterschrieben Abfindung wird angerechnet)
  6. Melde dich rechtzeitig bei der Agentur f. Arbeit arbeitssuchend - Wenn zwischen der Kenntnis der Beendigung und dem letzten Tag des Beschäftigung mehr als 3 Monate liegen, musst du dich 3 Monate vor Beendigung melden, wenn weniger als 3 Monate dazwischen liegen 3 Tage.
  7. Du erhälst auch von der AfA nochmal einige Anträge etc zum ausfüllen für deinen Arzt. Und du musst nochmals begründen, wieso du gekündigt hast.
  8. Eine Sperrzeit von 12 Wochen wird somit nicht eintreten.

Liebe Grüße

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Du bekommst gar kein alg, da du dem Arbeitsmarkt nicht mind. 15Std./Wo zur Verfügung stehen kannst.

Versuchs mal bei der Krankenkasse.

LG

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Hallo :)

Beziehst du Alg oder AlgII ?

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Aaaaah - wieso die Gosche aufmachen wenn man KEINE AHNUNG HAT!?

Und jetzt HALLO :)

Sobald du ausgesteuert bist bei deiner KK (78 Wochen Krankengeldbezug) meldest du dich bitte bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit (nicht beim JobCenter). Die zahlt dann bis zur Entscheidung über den Rentenantrag auch weiter :) Und nein, bevor wieder ein paar hier brüllen du MUSST Arbeit suchen: Wenn du nicht arbeitsfähig bist, musst du das nicht. Da wird dann evtl. auch nochmals ein ärztl. Gutachten erstellt.

LG

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Hi :)

Ja diese erweiterte Rahmenfrist von 4 Jahren gilt, wenn du deinen Anspruch zuvor geltend gemacht hast, das bedeutet, mindestens 1 Tag arbeitslos warst, einen Antrag gestellte hast und 1 Tag bezogen hast.

LG :)

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Hallo.

Mein Vorgänger hat da Recht - Es mindern sich die Tage der Sperrzeit - Also 360 Tage abzgl. 12 Wochen (84Tage) JEDOCH mind. um 1/3 des Anspruchs, also 90 Tage.

Übrigens bekommst du nur eine Sperrzeit, wenn du ohne wichtigen Grund kündigst.

LG

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