Antwort
Wenn sie über 18 ist und in der Ausbildung ist bekommt sie ja auch Kindergeld. Außerdem darf sie nur 40 Stunden arbeiten, d.h. Arbeiten sie Mo-Sa durch, dürfte sie nur am Tag 6,5 Stunden arbeiten (incl. Pause) Ansonsten geltet es als Überstunde, die sie ausgezahlt bekommt oder abarbeiten muss.
Außerdem ist der Betrieb nicht dafür verantwortlich, wofür sie das Geld ausgibt. Aber so könnte zum Arbeitsamt gehen, denn da könnte sie Zuschuss verlangen.