Umzug wegen Medizinischer Notwendigkeit (Jobcenter)

Hallo zusammen, habe da mal wieder eine Gute Frage - und hoffe auf ebenso gute Antworten die mir mit der Sache weiterhelfen können/müssen/sollen :)

Also ich muss (zwangsläufig) sozusagen auf kurzer Sicht gesehen Umziehen, und zwar aus Ärztlicher sicht und aus der Sicht das Unfälle (quasi) vermieden werden können...

Ich bin Krebskrank und hatte vor kurzem einen Krampfanfall, welche sich auch häufen können, so die Aussage der behandelnden Ärzte ausm KH.

Nun ist es so das ich auch unter Lungenmetastasen leide, welche mich Lufttechnisch auch stark schon beinflussen, dazus sei gesagt derzeit wohnen wir im 2ten Stock und nach dem Treppensteigen benötige ich fast schon ein Sauerstoffzelt, soviel dazu..

Dazu kommt halt auch die Gefahr jederzeit wieder ein Krampanfall zu erleiden, welcher wenn er denn im Treppenhaus auftritt nicht gerade gut kommt (unfallgefahr - Rückwärts treppe runter o.ä

Nun meine Frage dazu....

Wir haben bereits eine EG-Wohnung in Aussicht Wie sieht es mit einem Attest oder Ähnlichem aus, welches das Jobcenter auch anerkennt, reicht ein Formloses Geschriebenes vom Hausarzt aus oder gibt es irgendwo spezielle Vordrucke die man hierfür verwenden kann=?

Habe schon gegoogelt usw aber rein garnichts für sowas (attest o-ä) gefunden....

Hoffe und bitte das Ihr mir da weiterhelfen könnt!!!!!

Vielen lieben dank im vorraus schonmal

MfG

S.L.

P.S:

Wie sieht es in der weiteren betrachteten Perspektive eventuell mit Umzugs- und Renovierungskosten für aus (Alte Wohnung muss ja gemacht werden, und neue wäre Unrenoviert!!)

Hat da jemand Erfahrungen mit sammeln können, was einem da zu steht...

Hatte mal im januar einen Antrag gestellt den Sie nun grade erstmal überprüft haben bzw dabei sind. bloss fehlen da noch so einige Sachen da wir von einer 44qm Wohnung in eine 70 qm Wohnung gezogen sind und keine Küche, Waschmaschine Gardinen usw hatte.,...

Hat da jemand soetwas wie ne Liste was einem Genau zusteht (am besten für NDS) Habe wohl was gefunden gehbat aber für S-H, Berlin, Hessen usw

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Genau.. Also mir geht es eher darum die finanzielle Seite des Umzuges sozusagen abzusichern... Das Heißt im klartext : Stehen mir Renovierungskosten zu (Auszug der alten muss renoviert werden, und die Neue muss ebenfalls komplett renoviert werden da die jetzigen nichts renovieren müssen) Dann würden da noch Helfer zukommen speziell wegen Umzug (Da ich selbst nichts machen darf (100 % Schwerbehindert und diverse Einschränkungen halt)...

Das wäre halt gut zu wissen was einem da genau zustehen würde, normalerweise müssen die einem das vom Amt ja erzählen, aber die haben von sowas selbst absolut keine Ahnung !!!!

Das mit der Miete (also die höhe) geht wohl klar, das sind 20 € mehr als jetzt also mache ich mir darum keine Sorgen...

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Jobcenter Anlage BEBE, Begründungen

Hallo zusammen,

habe da mal wieder eine erneute Frage zum Thema Anlage BEBE.

Zum einen bin ich ja wie in diversen vorherigen Fragen schon erwähnt, schwer krank. Hierraus resultierend benötige ich auch gewisse Hygiene-Artikel die ja nicht in den Regelleistungen enthalten sind und die ich mir immer selbst besorge, nur habe ich hierfür nie die Belege aufgehoben da mir dies bisher nicht bekannt war das ich das zusätzlich geltend machen kann.

Wie kann ich das für die beim Jobcenter am besten fomulieren?

Zum anderen habe ich eine Tochter für die ich auch zum Unterhalt verpflichtet bin, entsprechende Unterlagen hat das Jobcenter betreffend der Unterhaltspflicht (Unterhaltstitel) verlangt die ich noch nachreichen muss. Nun zur konkreten Frage:

Meine Tochter wohnt ein wenig weiter weg was mit nicht Unerheblichen Kosten verbunden ist ( alle 2 Wochen Holen und wieder wegbringen in Höhe von jeweils rd. 40 Euro pro Fahrt (Freitags abholen und Sonntags wegbringen) auch hierrüber habe ich aus der Vergangenheit keine Belege aufgehoben, da mir dies nicht bewusst war das ich diese einmal brauchen werde...

Wie kann ich dies am besten begründen (formulieren)

Das ich ja zum Unterhalt verpflichtet bin bekommen die ja bestätigt und somit habe ich denen ja nachgewiesen das es meine leibliche Tochter ist für die ich ja auch ein gesetzliches Umgangsrecht demzufolge habe.

Wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß

S.L.

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Es geht ja nicht darum diese Rückwirkend zu bekommen sondern ab Tag der Antragstellung :)

Rückwirckend ist mir klar das das so gut wie aussichtslos ist.

Nur wie begründe ich das in dem Falle da ich ja für die Vergangenheit die Tankbelege nicht aufgehoben habe da ich das ja garnicht wusste bzw ahnte das ich die irgendwann mal brauchen werde um sowas zu belegen das ich die und die Kosten habe im Hinblick auf mein Umgangsrecht mit meiner Tochter.

Und da ich diese alle 2 Wochen zu mir hole und eine zu fahrende Strecke hin 170 km und zurück ebenfalls 170 km ist....

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Jobcenter / Dürfen die das?

Hallo,

hab da mal eine Frage und zwar ob das so rechtens ist bzw ob das Jobcenter das so machen darf wie die wollen???

Und zwar folgender Sachverhalt:

Letztes Jahr im November haben wir beim Jobcenter einen Antrag auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt gestellt. Wir haben sämtliche Sachverhalte dargelegt wie man das ja so schön verlangt nun aber folgender Punkt:

Meine Frau hat zu dem Zeitpunkt noch Elterngeld bezogen und zwar bis 28.11.2011. Laut Bescheid (welchen wir natürlich mit eingereicht haben) war die letzte Zahlung bestimmt für den 01.11.2011 bis 28.11.2011 bekommen haben wir diesen Betrag für November aber schon bereits am 30.10.2011.

Nun meine konkrete Frage hierzu:

Dürfen die das so aufnehmen, das die das als Einnahme für November 2011 mit berücksichtigen (also den Zeitraum, für das das Geld bestimmt war)? Im Merkblatt ist ja soetwas die Rede vom Zuflussprinzip sprich das wird für den Monat angerechnet in dem es einen Zugeflossen ist (hier ja der Oktober eigentlich) oder aufgrund des Nachweises für wann das Geld bestimmtwar eben für November ???

Noch eine weitere Frage habe ich diesbezüglich:

ich bekam bis 01.03.2012 Krankengeld. Da dies ja immer Rückwirkend geleistet wird (wie im meinem Falle vom 14.02.2012 bis 01.03.2012) und ich auch den Zeitraum nachweisen kann für welchen das Krankengeld bestimmt ist, kann ich auf Grund der Tatsache darauf Plädieren das wenn die das nun für den Monat März voll anrechnen sollten (da ja erst am 04.03.2012 erhalten) aber der Zeitraum für den das geleistet wurde ja ein ganz anderer ist, wie die damals verfahren sind das diese Krankengeldzahlung für den Monat Februar gezählt wird, und der eine Tag also 01.03.2012 dann dementsprechend anteilig für März gerechnet wird?

Wäre nett wenn jemand dazu ne Meinung hat oder ähnliches bereits durchgemacht hat und mir seine Erfahrung dazu schildern könnte.

Danke im Vorraus (und frohe Ostern schonmal)

MfG

S.L.

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Hallo,

ich glaube die Frage wurde ein wenig falsch aufgefasst oder so ähnlich....

Es ist ja die rede im Merkblatt von einem zuflussprinzip!!! Sprich das das Geld dann angerechnet wird in dem es einem zugeflossen ist...

Im konkreten Falle bei mir/uns haben wir das Elterngeld damals bereits am 30.10.11 erhalten, somit wäre das Elterngeld damals dem Monat Oktober als Einnahme zu werten, wenn man die Erklärung des Merkblattes genau ausführt.

Da wir aber den Elterngeldbescheid mit eingereicht haben (was sich ja gehört) und auf diesem der Zeitraum des letzten zustehenden Elterngeldes auf 01.11.11 bis 28.11.11 validiert wurde hat das Jobcenter dies auch so berechnet...

Meiner Meinung und Auffassung des Zuflussprinzipes hätten die dies aber dem Monat Oktober zurechnen müssen da ja in diesem Falle das zuflussprinzip gelten würde!!??

Andere Frage...

Ich habe ja wie gesagt letztmalig Krankengeld am 04.03.12 für den Zeitraum 14.02.12 bis 01.03.12 erhalten, nachweislich mit dem Bestimmungszeitraum (da rückwirkend gezahlt wird) so auch auf Auszug ausgewiesen...

Nun müsste das Jobcenter dies ja auch so beücksichtigen und für März 2012 dann entsprechend keine Geldeinnahme berücksichtigen, da dies Geld ja (wie damals das Elterngeld) nachweislich für einen anderen Zeitraum bestimmt ist...

Liege ich da falsch oder habe ich da imeigentlichem Sinne recht?

Andernfalls liegt hier ja auch der verdacht der Willkürlichkeit vor meiner Ansicht nach!?

Die können doch den einen Betrag nicht (per nachweis wie mit dem Elterngeld) für den Bestimmungszeitraum berechnen ( trotz das das Geld bereits dem Monat vorher zugeflossen ist) und in dem Falle des Krankengeldes nun dann für März als Einnahme zählen (obwohl nachweislich hier der Zeitraum belegt wurde für welchen dieser Betrag ist) ?!!?

Hoffe das so deutlicher oder besser nachvollziehbar dargelegt zu haben?!! :-)

MfG

S.L.

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Naja wie wäre es mit viel nudelaufLäufe? ;-) Aber wenn man den käse klein macht, also mit einer reibe oder so was, kann man den käse in so ziemlich vielen Rezepten einbinden...

Was ich gerne mittlerweile Tu ist wenn ich mir einen leckeren hackbraten mache diesen einfach mit käse verfeinern, das heißt das hack soweit vorbereiten ( würzen, Eier, panierMehl) und wenn man damit fertig ist einfach den käse dazu und ab in den backofen :-)

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Naja also so gesehen kann man beim raclette eigentlich so ziemlich alles verwenden was man so kaufen kann an Obst Gemüse und Co. Wir machen das meist mit Gyros Fleisch oben drauf und für die Pfännchen gibt es auch viele möglichkeiten. So kann man zum Beispiel Pellkartoffeln machen. Diese dann in Scheiben schneiden und mit paar geschnittenen Pilzen und mit käse überbacken. Wenn man tiefe pfannen hat kann man das ganze auch noch verschönern in dem man vorher noch ein Stück zugeschnittenes Stück toast in die Pfännchen legt...

Sonst wie gesagt kann man wirklich alles verwenden was man im Supermarkt so findet...

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