Antwort
Das ich der STVO unterliege weiss ich, aber wenn die vom Ordnungsamt mich aufhalten und es verzögert sich das ich zum Einsatz kommen kann und deswegen Leute draufgehen. Und einfach auf der Straße fahren lässt sich auch einfacher sagen als es ist. Der direkte Weg geht nunmal durch die Fußgängerzone auf der Straße dauert er 10-20 Minuten länger. Und logischerweise hatte ich noch kein Blaulicht, weil ich ja unterwegs zur Feuerwehr bin um mich anzuziehen und in die Einsatzautos zu steigen. Und theoretisch gesehen bin ich ja Mitglied eines Notrufs wenn man die Freiwillige Feuerwehr dazu zählt und eigentlich könnte ich vor dem Beamten ja von §35 STVO gebrauch nehmen oder?