so langsam verstehe ich worauf es ankommt.
Ich hätte wohl sagen müssen das nicht mein eigenes Eigentum beschädigt wurde.
1. der Anhänger ist nicht mir, Schaden an ihm ist zu gering, brauch ich nicht zu zahlen
2. die Garage in die er reingerollt ist ist "zum Glück" nicht meine eigene gewesen, die steht neben an. Es war die Garage eines anderen Mieters.

Ich glaube mit den Informationen sieht die Sache wohl anders aus.

Im Internet wird sehr viel über die kleine Benzinklausel gesprochen, die die Abgrenzung zwischen privater Haftpflicht und KFZ Haftpflicht abgrenzt. Der Hänger stand ja im abgehängten Zustand im Hof und wurde von  mir bewegt. Somit hat die KFZ Haftpflicht nichts damit zu tun. Man könnte sich ja vorstellen , das der Besitzer des Hängers gar keine KFZ Haftpflicht hat. Man kann ja durchaus besitzer eines Hängers sein ohne ein Auto bzw. Führerschein zu haben. Außerdem hat mich der Besitzer des Hängers nichta aufgefordert, den Hänger zu bewegen.

Werde da heute morgen nochmal bei meinem Versicherungstype auf der Matte stehen und das durchdiskutieren. Ich bin davon überzeugt das meine private HP regulieren muss. Ansonsten hole ich mir Rechtsbeistand, zum Glück bin ich "Anwalts Liebling".

 

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http://www.pkw-anhaenger.com/versicherung.php


Bislang war der Anhänger im Zugbetrieb stets über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeuges versichert. Jetzt haftet die Kfz-Versicherung des Anhängers gesamtschuldnerisch mit der Versicherung des Zugfahrzeuges für Schäden Dritter, wenn der Anhänger einen Unfall verursacht hat. Der Geschädigte kann also wählen, ob er die Versicherung des Zugfahrzeugs, des Anhängers oder beide zusammen in Anspruch nimmt.

All dies gilt nur für Anhänger im Gespannbetrieb. Verursacht dagegen ein abgestellter Anhänger einen Schaden, kommt die private Haftpflicht zum Tragen (kleine Benzinklausel). Anhänger gelten mangels Motor nämlich nicht als Kraftfahrzeug.



Da sieht das ganze schon anders aus. Mal angenommen im Hof steht ein Hänger rum. Um an meine Garage zu kommen, will ich ihn ein Stück wegschieben, dabei mache ich etwas kaputt. Das ist doch ein klassischer privater Haftpflichtschaden. Wenn dem so nicht ist dann weis ich es wirklich nicht.

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es geht eigentlich nur um den schaden am garagentor, da der hänger so gut wie nichts hat.
Ich finde es schon sehr komisch. warum brauche ich dann eine private haftpflicht wenn sie für solche sachen nicht einspringt. Wäre ich mit einem Schubkarren gegen die Graage gerollt hätte sie wohl bezahlt oder wie sehe ich das?

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ok dann wäre es woh doch besser gewesen die wahrheit zu sagen.
hatte den hänger schon am auto und wohl nicht richtig festgemacht.
Wollte mir die heraufstufung der pkw versicherung sparen, da ich dachte die private haftpflicht bezahlt

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