http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

§ 265 a StgB Erschleichen von Leistungen

Das Gestz sagt es ganz deutlich aus. Wa deine Freundin vielleicht mit dem "heimlich machen" meint ist eventuell der Unterschied zwischen Erschleichen von Leistungen und Betrug. Trifft der Zugbegleiter die Person ohne Fahrschein z.B. auf der UNVERSCHLOSSENEN Toilette ohne Fahrschein an, ist es Betrug.( Täuschungsabsicht, "vorgaukeln"in der Toilette sitzt niemand). Schließt die Person ohne Fahrschein sich in der Toilette ein, so ist es Erschleichen.

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Wie ist denn dein Gefühl ihr gegenüber? Es klingt so ein bißchen als wenn ihr euch beide nicht "grün" seid...

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Erstmal hat sich dein Hund völlig normal verhalten. Eine ihm völlig fremde Person beugt sich über ihn. Dass musst du dir mal aus der Sicht des Hundes vorstellen, ein so großer Mensch beugt sich über so einen kleinen Hund. Das bedeutet für ihn Gefahr, und er hat sich verteidigt. So leid es mir also tut, die Schuld liegt bei dir und nicht bei ihm. Zu dem anderen: Es kann durchaus sein, das die Wunde erst später angefangen hat weh zu tun. Also nichts ungewöhnliches. Alles in allem brauchst du dir keine großen Sorgen machen. Das polizeiliche wird eingestellt, was auf dich zukommen könnste wären max Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld. Laß es erstmal auf dich zukommen, geh nochmal hin mit einem Blumenstrauß, das macht sich immer gut...

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Wenn die Anzeige bei der Polizei gestellt wird unterschreibz der aufnehmede Beamte für die Richtigkeit und der Anzeigensteller.

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Ja, eine verantwortungsbewußte Security Fa. wird dies immer tun. 1. weil sie auf der Kirmes als verantwortliche fa. das Hausrecht haben und

  1. zu deinem eigenen Schutz
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Strafanzeige= formelle Mitteilung eines Sachverhaltes an die Strafvollzugsbehörde Strafantrag= bestimmte Delikte wie z.B. Diebstahl werden von der Strafverfolgungsbehörde NUR auf Antrag des Geschädigten verfolgt, so lange kein öffentliches Interesse vorliegt. Daher muss der Geschädigte formell Strafantrag stellen

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Polizei Diensthunde werden nach bestimmten Kriterien ausgewählt. Sie müssen ein starkes Wesen und Mut haben, weiterhin im Beute-und Wehrtrieb ausgeprägter als andere Hunde sein. Deshalb kommen hierfür auch nur bestimmte Rassen in Betracht, z:b. Herder, Mallinois, Dtsch. Schäferhund, Dobermann, Rottweiler. Die Triebe des Hundes werden bei der Ausbildung ausgenutzt und in die Richtung "gefeilt", die man für den Dienstbetrieb oder der späteren Aufgabe des Hundes für sinnvoll erachtet. Aber es ist richtig, dass ein Schutzhund der Polizei eine gewisse Aggressivität besitzen muss. Vollkommender Quatsch aber ist, dass Polizeihunde aggerssiv erzogen sind. Hierfür würde man Mittel anwenden müssen, die vollkommen gegen das Tierschutzgesetz sprechen. Und die Polizei hätte dann auch keinen Nutzen mehr für die Tiere, da diese dann kaum noch kontrollierbar sind.

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Och, das ist bestimmt nichts schlimmes, Durchfall und Erbrechen, und teilnahmslos rum liegen? Da brauchste nicht mit los.....

Man man man tu allen einen Gefallen uns such für deinen Hund einen verantwortungsvollen Halter, der weiß das er da ein Lebewesen hat! Dein Hund ist noch ein Kind und schwer krank, und du hast nichts besseres zu tun als hier blöde Fragen zu stellen. Aber vorher geh zum TA, bevor er morgen nicht mehr atmet! Am liebsten würd ich hier mal richtig loslegen und sagen was ich von dir halte aber das würde eh gelöscht werden

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Ich kann dir wärmstens Blavand in Dänemark empfehlen. Kilometerlanger Sandstrand, und zu den entsprechenden Zeiten kannst du den Hund auch ohne Leine laufen lassen. Die einzigen ( wenn überhaupt) die da meckern sind die deutschen..

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