Polizei Diensthunde werden nach bestimmten Kriterien ausgewählt. Sie müssen ein starkes Wesen und Mut haben, weiterhin im Beute-und Wehrtrieb ausgeprägter als andere Hunde sein. Deshalb kommen hierfür auch nur bestimmte Rassen in Betracht, z:b. Herder, Mallinois, Dtsch. Schäferhund, Dobermann, Rottweiler. Die Triebe des Hundes werden bei der Ausbildung ausgenutzt und in die Richtung "gefeilt", die man für den Dienstbetrieb oder der späteren Aufgabe des Hundes für sinnvoll erachtet. Aber es ist richtig, dass ein Schutzhund der Polizei eine gewisse Aggressivität besitzen muss. Vollkommender Quatsch aber ist, dass Polizeihunde aggerssiv erzogen sind. Hierfür würde man Mittel anwenden müssen, die vollkommen gegen das Tierschutzgesetz sprechen. Und die Polizei hätte dann auch keinen Nutzen mehr für die Tiere, da diese dann kaum noch kontrollierbar sind.