Hallo, ich habe eine Frage über den Autodiebstahl.
Mein Auto wurde am 23.9.2018 gestohlen. Das war ein neues Auto, wurde 2016 in Tschehen produziert und in Deutschland importiert. Ich habe das Auto am 14.10.2017 in Deutschland gekauft, angemeldet und zugelassen. Ich hatte Vollkasko. Vom 14.10.2017 bis 23.9.2018 sind weniger als 12 Monaten.
Das bedeutet, dass bei mir statt dem Zeitwert entschprechende Neue-bzw. Kaufpreis wird gezahlt? Oder? Vielen Dank für Ihre Antwort.
NEUPREIS- UND KAUFPREISENTSCHÄDIGUNG
Erleidet der Neu- oder Gebrauchtwagen in den ersten 24 Monaten ab der Zulassung auf den Versicherungsnehmer einen Schadenfall, so wird der entsprechende Neu- bzw. Kaufpreis statt dem Zeitwert gezahlt. Bei Diebstahl des Fahrzeuges gilt dieser Schutz für 12 Monate.
KOSTEN, DIE NACH EINEM TOTALSCHADEN ENTSTEHEN
Ein Totalschaden ist schon unangenehm genug, daher übernimmt die Zurich KFZ Versicherung zur Entlastung des Versicherungsnehmers die Kosten, die durch die Zulassung eines neuen Wagen entstehen. Auch die Überführungs- und/oder Entsorgungskosten für den alten Wagen sind im Schutz inbegriffen.