Ich würde gerne wissen ist es auch Steuerfrei obwohl ich das Haus vom Amtsgericht gekauft habe und nach drei Jahren nach eigennutzen verkaufen möchte?
Antwort
Antwort
Als Beispiel: So lange bis du es selber genutzt hast und drei jahre drinne gewohnt hast brauchst du keine Steuern zu zahlen nur wenn es vermietet wurde.
Wird eine Immobilie in 2008 gekauft und ab Dezember 2010 selbst bewohnt und im Januar 2012 wieder verkauft, so ist keine Spekulationssteuer zu zahlen. Die Regelung gilt auch für selbstgenutzte Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen.