Hallo, erstmal Glückwunsch! :) Dein Arbeitgeber ist in der Pflicht, Dich auf die Tagschicht umzulegen und darf DIch nicht in der Nachtschicht arbeiten lassen. Wenn Du da nicht kannst, ist das Dein Problem. Du musst entweder kündigen oder erhältst kein Gehalt, wenn Du nach Stunden bezahlt wirst (aber wenigstens die Arbeitsstelle steht Dir zur Verfügung, wenn Du nach der Geburt wieder einsteigen möchtest). Vieleicht gibt es noch die Möglichkeit, dass Dein Frauenarzt Dir ein Beschäftiungsverbot ausspricht (wenn der Job der Schwangerschaft schadet, also Du z. B. schwere Sachen heben müsstest oder so). Dann zahlt Dein AG Dir bis zum Mutterschutz das durchschnittliche Gehalt (Mutterschutzlohn) der letzten 3 Monate und kann sich das zu 100% von Deiner Krankenkasse wiederholen. Du kannst natürlich auch Deinem AG erstmal die Schwangerschaft verschweigen und weiterhin in der jetzigen Arbeitszeit arbeiten, wenn Du meinst dass Du das schaffst und Euch beiden nicht schadet. Schöne Grüße, xengen

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