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xadoX

09.09.2010
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xadoX
09.09.2010, 14:27
Verlustvortrag auf Kindergeld anrechenbar?

Hallo Leute,

folgendes Problem. Bin Kind und meine Eltern bekommen Kindergeld für mich. Ich bin selbstständig und habe ein kleines Gewerbe. Im Jahr 2008 habe ich einen Verlustvortrag in Höhe von 5000€ bekommen, im Jahr 2009 einen in Höhe von 15000€. In diesem Jahr werde ich das 1. Mal Gewinn machen. Ca. 25000€.

Damit meine Eltern für dieses Jahr noch Kindergeld bekommen darf ich nicht mehr 8004€ Gewinn haben.

Bei der Steuererklärung werde ich die beiden Verlustvorträge als Sonderausgaben angeben können, wodurch sich mein Gewinn auf 5000€ mindern wird.

Demnach bekommen meine Eltern Kindergeld oder ist es so, dass man den Verlustvortrag auf das Kindergeld nicht anwenden darf, d.h. müsste ich bei der Familienkasse 25000€ angeben und nicht 5000€?

Danke für eure Hilfe!

...zum Beitrag
Antwort
von xadoX
09.09.2010, 14:59

Aber will die Familienkasse nicht einfach den Steuerbescheid als Beleg haben? Und auf diesem steht ja dann der reine Gewinn und der wäre doch nur 5000€?

...zur Antwort
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