Hallo,
Ich habe mich gerade (aus Langeweile)auf einer Seite rumgetrieben wo beschrieben wird wie man Löwen und Co. also allgemEIn Wildtiere haltet, darunter auch die der Damara Dik Diks, da stand auch man muss aber das Gesetz beachten also hab ich mal unter Bayern auf der Seite geschaut und alles was dort stand war für mich Bahnhof...
Hier der Text(Gesetz):
Bayern: Art 37 LStVG-Halten gefährlicher Tiere: 1) Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art halten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinden( Achtung: auch Gewerbetreibende!!!) 2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen. Vollzugsbekanntmachung: Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagung oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z.B. Löwe,Tiger,Bär Riesenschlangen, Giftschlangen). Auf die spezifischen Eigenschaften des einzelnen Tieres( Gutmütigkeit, Gezähmtheit) kommt es für die Begründung der Erlaubnispflicht nicht an. Ein berechtigtes Interesse kann ein wirtschaftliches, wissenschaftliches oder sonstiges persönliches Interesse sein. Man braucht für fast alle Tierarten eine Haltegenehmigung, aber alle Tierarten können gehalten werden.
Also was bedeutet das nun?? Darf man die jetzt hier ohne Genehmigung halten oder nicht???