hey,
egal ob beim erzeuger was zuholen ist oder nicht, muss er in dem fall angegeben werden auch wenn kein kontackt zu diesem mann besteht. es wird in jedem fall geprüft ob er zahlungsfähig ist oder nicht wenn ja muss er zahlen wenn nicht dann nicht. kenne mich zwar direkt gesehen nicht mit der thematik jugendamt und unterhalt aus aber: mein erzeuger kann auch nicht für mich aufkommen, da er noch paar andere kiddys in die welt gesetzt hat und ebenfals ein suffkopp ist aber ist mir auch latz ich weiß wie er heisst wo er wohnt und gewisse stammsachen und das reicht mir will mit dem mann auch nix zu tun haben ist mein erzeuger und nicht mein vater! daher weiß ich das auch das er mit angegeben werden muss, selbst wenn er nicht mit in der geburtsurkunde steht wird er mit angegeben, kleiner tipp wenn das kind später einmal bafög beantragen muss, auch da muss er angegeben werden :P viel glück