Grundsätzlich ist es für die Krankenkasse nicht wichtig, da es sich bei deinem Fall um nichts handelt, was in irgendeiner Weise auffällig für einen Betrug oder einen sonstigen zu prüfenden Fall spricht.
Es liegt aufgrund der freien Arztwahl bei dir, welche Ärzte du aufsuchst und welchen Behandlungen du zustimmst. Du musst dich vor keiner der gennanten Parteien rechtfertigen und dein Arzt unterliegt sowieso der Schweigepflicht.