Hallo HerrGrischan,

kann man nicht Thumbnails (also kleine Bildchen vom Original) einfügen in Excell bzw Access (oder eine entsprechende kostenlose Variante von OpenOffice, LibreOffice, etc)

Denke, das sollte machbar sein. Und dann den Link zum Originalbild mit einarbeiten und dieses entweder im internet hochladen oder aber den Link auf die Datei in einem Ordner auf der eigenen Festplatte verweisen. 

Evtl geht es auch mit Word und darin dann eine Tabelle anlegen.


Oder aber eben doch mit einer Fotoalbum Software arbeiten und dann den Fotos die entsprechenden Informationen über Schlüsselwörter hinzufügen. 

Dann kann man die Bilder sortieren, indem man sich dann eben nur Bilder mit entsprechenden Schlüsselwort anzeigen lässt (zum Beispiel Künstlername) und dann den Rest über Eigenschaften sich anschaut.

Evtl kann man auch über geschickte Dateibezeichnungen oder eine entsprechende Ordnerstruktur auch schon vieles im Vorfeld ordnen. In jeden Betriebssystem sollte es eine Möglichkeit geben, die Bilder als Vorschau im Ordner anzeigen zu lassen. In MacOSX kann man zum Beispiel auch jeder Datei mehrere Schlüsselwörter zuordnen, und dann über die eingebaute Suche im System raussuchen lassen.

Gruß,D.H.

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Grundsätzlich ist der Vermieter per Gesetz verantwortlich, die Wohnung in einem gebrauchüblichen Zustand zu erhalten, dazu zählt auch die Renovierung.

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Die Pflicht zur Renovierung ist aber abdingbares Recht, das heisst, sie kann auf den Mieter abgewälzt werden. Dies geschieht in der Regel auch. . Formularvertraglich ist der Vermieter dabei jedoch an gewisse Regeln bzw. Grenzen gebunden. (siehe dazu die ganzen Postings zum Thema Schönheitsreparaturen und BGH Urteile, aus den Jahren 2007/2008) . Werden formularvertraglich... {also Mietvertrag mit vordefinierten Klauseln, wo nur die Vertragspartner eingetragen, die Größe und Lage der Wohnung, vllt. noch Betriebskostenvorauszahlungen, etc. eingetragen werden, Rest aber vorformuliert wo du nur noch deine Unterschrift drunter setzt} ...zum Beispiel starre Fristen für das Renovieren vorgegeben, ohne eine auflockernde Klausel die etwas wie "je nach Zustand können diese Fristen sich verlängern oder verkürzen" besagt steht, musst du NICHT renovieren. . Bist du bei Auszug verpflichtet zu renovieren, ohne das der Zustand der Wohnung berücksichtigt wird, musst du ebenfalls NICHT renovieren. . . Also wie ein Vorredner von mir schon meinte, einfach mal Klauseln checken lassen. Am Besten geht das halt von einem Fachmann, wie sie beim Mieterbund zum Beispiel zu finden sein sollten. . p.s. noch etwas Wichtiges zum Schluss noch: auch wenn im Mietvertrag aufgelockerte Fristen zur Ausführung von Schönheitsreparaturen vorgegeben sind, kann kein Mieter gezwungen werden während der Laufzeit des Mietverhältnisses die Wohnung zu renovieren. Solange die Substanz der Mietsache nicht gefährdet ist (z.B. Holzfenster verrotten von innen weil Farbanstrich fehlt), greifen diese ganzen Klauseln nur bei Mietvertragsende.

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