Hallo, ich habe im Januar vom Gericht eine Fahrsperre von einem Jahr bekommen ,weil ich ca. 5 mal ohne Führerschein gefahren bin. Also habe ich eine Führerscheinsperre bis Januar 2019.

Meine frage: Darf ich bis Januar 2019 schon die komplette Fahrschule machen, dass ich meinen Führerschein (also alle Theroie Stunden, Theorieprüfung, praktische Stunden und die Fahrprüfung) dann im Januar bekomme oder darf ich erst ab Januar mit der Fahrschule anfangen?

Bitte um Antworten nur von Leute die so einen Fall hinter sich haben oder sich ganz genau damit auskennen und nicht glauben, denken, oder vermuten.😁