Antwort
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Mein Sohn lebt bei seiner Mutter. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nie vom Amt festgelegt worden. Wir waren uns immer einig, wenn es um das Kind geht.Sie hat einen Mann auf den Kanaren kennengelernt. Ich ziehe nächste Woche wieder bei Ihr für eine Woche ein,da sie zu ihm fliegt. Ihr seht,wir kommen super klar.Es geht um unseren Sohn.