Bei Abbruch eienr Kur trägt üblicherweise der Kurgast die angefallenen Kosten selbst.
Psychische Probleme müssten allerdings hier eine Ausnahme bilden, aber dies sollte mit dem Personal der Klinik besprochen werden.
Bei Abbruch eienr Kur trägt üblicherweise der Kurgast die angefallenen Kosten selbst.
Psychische Probleme müssten allerdings hier eine Ausnahme bilden, aber dies sollte mit dem Personal der Klinik besprochen werden.