Das sind die Bremsscheiben. Die Bremsscheiben mit den Belägen auswechseln, dann ist der Fehler behoben.

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Es werden noch weitere Schreiben, auch von Inkasso Firmen, folgen. Wichtig ist nur, falls der Gerichtsvollzieher schreiben sollte, daß dann ein Widerruf erfogt. Sonst könnte der nach einer 2 Wochenfrist zum abkasieren kommen.

Also "cool" bleiben und nicht bezahlen!

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Ich habe auch schon die 2. Mahnung erhalten. Das ist ca. 2 Monate her. Seither ist aber nichts mehr gekommen. Vor Gericht wagen sich diese Betrüger nicht, da sie keine Chance haben. Also immer "cool" bleiben und auf keinen Fall zahlen!

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http://www.youtube.com/watch?v=epTKQaEw7M8

schau Dir mal das an !

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Hallo aennak,

nicht bezahlen !!!

Anbei ein aktuelles Gerichtsurteil:

In dem Fall ging es eigentlich um die Frage, ob outlets.de zahlungsunwilligen Opfern mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen darf. Ein Betroffener wollte sich nämlich nicht gefallen lassen, dass die Betreiber der Seite ihm schriftlich mit einen Schufa-Eintrag drohen, und zog vor Gericht.

Das Amtsgericht Leipzig nahm das zum Anlass, sich ausführlich mit der Seite outlets.de zu beschäftigen. Und das Ergebnis war eindeutig: Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt damit keinen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag ab - und muss folglich auch nichts bezahlen.

Auf outlets.de sei die Preisangabe rechts im Fließtext platziert, stellte das Gericht fest. Das aber sei eine Stelle, wo ein Besucher der Seite nicht mit einer Preisangabe rechnen müsse. "Der am rechten Rand unauffällig im Fließtext platzierte Hinweis auf die Kostenpflicht wird in der Regel nicht zur Kenntnis genommen". Der Preis (outlets.de verlangt 96 Euro pro Jahr über eine Vertragsdauer von zwei Jahren) werde folglich nicht Bestandteil eines Vertrags.

Kein Vertrag, keine Zahlungspflicht: Der Rest ergab sich für das Amtsgericht Leipzig von selbst: Weil die Seitenbetreiber keinen Anspruch auf Geld hatten, durften sie den Betroffenen nicht bei der Schufa melden - und ihm folglich auch nicht mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen.

Juristen werteten den Beschluss (Amtsgericht Leipzig, Beschluss v. 03.02.2010 - Az. 118 C 10105/09) als weiteren Sieg von Verbrauchern über Abofallen. "Diese Entscheidung stärkt die Geschädigten. Und sie rechtfertigt unseren Tipp, Rechnungen dieses Anbieters nicht zu bezahlen. Zumindest solange, bis die Betreiber keine Änderungen an der Homepage vornehmen", schrieb etwa Rechtsanwalt Axel Willmann bei juracity.de.

Auch die Verbraucherzentrale Hessen spricht bei outlets.de von "organisierter Internetabzocke" und rät Opfern der Seite: Nicht zahlen, stur bleiben und aussitzen."

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Hallo DieRina,

immer cool bleiben. Anbei ein aktuelles Gerichtsurteil.

In dem Fall ging es eigentlich um die Frage, ob outlets.de zahlungsunwilligen Opfern mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen darf. Ein Betroffener wollte sich nämlich nicht gefallen lassen, dass die Betreiber der Seite ihm schriftlich mit einen Schufa-Eintrag drohen, und zog vor Gericht.

Das Amtsgericht Leipzig nahm das zum Anlass, sich ausführlich mit der Seite outlets.de zu beschäftigen. Und das Ergebnis war eindeutig: Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt damit keinen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag ab - und muss folglich auch nichts bezahlen.

Auf outlets.de sei die Preisangabe rechts im Fließtext platziert, stellte das Gericht fest. Das aber sei eine Stelle, wo ein Besucher der Seite nicht mit einer Preisangabe rechnen müsse. "Der am rechten Rand unauffällig im Fließtext platzierte Hinweis auf die Kostenpflicht wird in der Regel nicht zur Kenntnis genommen". Der Preis (outlets.de verlangt 96 Euro pro Jahr über eine Vertragsdauer von zwei Jahren) werde folglich nicht Bestandteil eines Vertrags.

Kein Vertrag, keine Zahlungspflicht: Der Rest ergab sich für das Amtsgericht Leipzig von selbst: Weil die Seitenbetreiber keinen Anspruch auf Geld hatten, durften sie den Betroffenen nicht bei der Schufa melden - und ihm folglich auch nicht mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen.

Juristen werteten den Beschluss (Amtsgericht Leipzig, Beschluss v. 03.02.2010 - Az. 118 C 10105/09) als weiteren Sieg von Verbrauchern über Abofallen. "Diese Entscheidung stärkt die Geschädigten. Und sie rechtfertigt unseren Tipp, Rechnungen dieses Anbieters nicht zu bezahlen. Zumindest solange, bis die Betreiber keine Änderungen an der Homepage vornehmen", schrieb etwa Rechtsanwalt Axel Willmann bei juracity.de.

Auch die Verbraucherzentrale Hessen spricht bei outlets.de von "organisierter Internetabzocke" und rät Opfern der Seite: Nicht zahlen, stur bleiben und aussitzen."

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Hallo Joseppe13,

Anbei ein Gerichtsurteil

In dem Fall ging es eigentlich um die Frage, ob outlets.de zahlungsunwilligen Opfern mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen darf. Ein Betroffener wollte sich nämlich nicht gefallen lassen, dass die Betreiber der Seite ihm schriftlich mit einen Schufa-Eintrag drohen, und zog vor Gericht.

Das Amtsgericht Leipzig nahm das zum Anlass, sich ausführlich mit der Seite outlets.de zu beschäftigen. Und das Ergebnis war eindeutig: Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt damit keinen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag ab - und muss folglich auch nichts bezahlen.

Auf outlets.de sei die Preisangabe rechts im Fließtext platziert, stellte das Gericht fest. Das aber sei eine Stelle, wo ein Besucher der Seite nicht mit einer Preisangabe rechnen müsse. "Der am rechten Rand unauffällig im Fließtext platzierte Hinweis auf die Kostenpflicht wird in der Regel nicht zur Kenntnis genommen". Der Preis (outlets.de verlangt 96 Euro pro Jahr über eine Vertragsdauer von zwei Jahren) werde folglich nicht Bestandteil eines Vertrags.

Kein Vertrag, keine Zahlungspflicht: Der Rest ergab sich für das Amtsgericht Leipzig von selbst: Weil die Seitenbetreiber keinen Anspruch auf Geld hatten, durften sie den Betroffenen nicht bei der Schufa melden - und ihm folglich auch nicht mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen.

Juristen werteten den Beschluss (Amtsgericht Leipzig, Beschluss v. 03.02.2010 - Az. 118 C 10105/09) als weiteren Sieg von Verbrauchern über Abofallen. "Diese Entscheidung stärkt die Geschädigten. Und sie rechtfertigt unseren Tipp, Rechnungen dieses Anbieters nicht zu bezahlen. Zumindest solange, bis die Betreiber keine Änderungen an der Homepage vornehmen", schrieb etwa Rechtsanwalt Axel Willmann bei juracity.de.

Auch die Verbraucherzentrale Hessen spricht bei outlets.de von "organisierter Internetabzocke" und rät Opfern der Seite: Nicht zahlen, stur bleiben und aussitzen."

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Hallo,

bin auch auf die Betrüger reingefallen. Warum macht hier der Gesetzgeber nichts gegen die Betrüger? Es darf nicht sein, daß sich solche Firmen im Internet ausbreiten. Warum laufen diese Typen noch frei herum ?

Könnte man mit einer Sammelklage etwas erreichen ?

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