lol keine antworten =/

 

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is Limousine ^^ °!! vergessen dazu zu schreiben (=

 

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Der 530xd hat ein Kilometer stand von 115 000 km und kostet 25 000 € ist aber im top zustand und hat vollaustattung is er des wert oder is es zu viel vom preis ich hatte probefahrt damit hammmer auto fast keien krazer top zustand des einzigeste nur der km stand etwas hoch aber sonst einwandfrei was haltet ihr davon ?

 

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nimm ein kleines handtuch machs nass unter kühlem wasser und leg es ihr auf die stirn vll wirds dan besser

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mach dir keine Sorgen des kommt noch hatte selber erste erfahrungen mit 18 gemacht ^^ also hasch noch zeit auch wens mit 20 erst hast alles nicht schlimm

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Laut dem Busgeldkatalog 2011 steht Folgendes :

Das wird Sie voraussichtlich 80 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro. Außerdem ein Pünktchen in Flensburg. Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft. Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren. Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern, bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung. Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt. Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg. Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden. Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen: Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis. Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist (also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis) bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden. Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.

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