Würde ich nicht empfehlen. Jeder Ofen darf nur mit den für ihn zugelassenen Brennstoffen befeuert werden. Ein Feuer mit Kohle braucht eine andere Luftzufuhr. Falsch eingesetzte Brennstoffe können zu schlimmstenfalls zu Schäden führen. Auf jeden Fall führen sie zu Geruchsbelästigungen der Nachbarschaft. Das "Gluthalten" wird auch zu Verrußungen des Schornsteine s und des Ofens führen. Wenn ihr Pech habt kann auch der Schornstein anfangen zu versotten.

Desweiteren verweise ich mal auf die die 1.BImSchV Abschnitt 2 § 4 Satz 1.

Falls sich ein Nachbar beschwert.....

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Grundsätzlich brennbar!

Aber besser immer mit dem Feger Rücksprache halten. Er kennt die Gegebenheiten vor Ort und kann daher besser entscheiden. Ferndiagnosen sind immer eine schlechte Wahl. 

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Schornsteinfeger bemängelt vom Ofenhersteller gelieferte Arretierung für Kaminofen

Wir haben einen Kaminofen vom renomierten Hersteller Hase gekauft, den ein Fachbetrieb geliefert und aufgestellt hat. Der Ofen ist drehbar, was wir aber eigentlich nicht brauchen.

Bei der Abnahme hat der Bezirksschornsteinfeger jetzt bemängelt, dass der Ofen so weit gedreht werden könnte, dass brennbare Teile zu nahe sind.

Für diesen Fall hat der Hersteller Arretierungen mitgeliefert, mit denen die Ofendrehung begrenzt werden kann. Diese werden einfach in die Führung gesteckt, und der Drehwinkel wird kleiner. Aber diese Arretierungen (zwei kleine Blechteile) reichen dem Bezirksschornsteinfeger nicht! Er fordert Arretierungen, die "nicht werkzeuglos" sind, also z.B. verschraubt.

Unser Fachbetrieb hat mit dem Ofenhersteller Kontakt aufgenommen. Eine solche Forderung haben die noch nie für dieses Modell oder ein anderes gehört. Zudem ist ihre Konstruktion mit den einsteckbaren Arretierungen von allen erforderlichen Prüfstellen, die den Ofen abgenommen haben, akzeptiert worden!

Technisch lässt sich sicher eine Lösung finden, aber ich will jetzt eigentlich nicht an meinem neuen Ofen Löcher für Arretierungsschrauben bohren (wodurch die Gewährleistung erlischt), mir Arretierungen fräsen lassen, etc.

Meine Frage: - Darf der Bezirksschornsteinfeger das überhaupt? Also sich über Abnahmen von Prüfstellen hinwegsetzen und höhere Forderungen stellen?

  • An wen wendet man sich ggf. wegen einer Beschwerde gegen den Bezirksschornsteinfeger? Die Herren haben ja schon ne ganz schöne Macht durch ihr Monopol.

Weitere Ideen, was wir machen können, sind herzlich willkommen! Danke schonmal für eure Antworten!

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Im Zweifel an die Innung und den Hersteller. 

Wenn der Hersteller Teile liefert, sollten diese den Vorgaben entsprechen. Sie sollten aber so angebracht und ausgelegt sein, dass sie nicht unbeabsichtigt entfernt werden (abfallen etc.).

Sollten sie jedoch vorsätzlich entfernt werden, ist es fahrlässig. Bei solch einer "Dummheit" hilft aber auch keine Schraube als Schutz.

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Ganz einfach: Im Feuerstättenbescheid unter den Fristen nachsehen.

Die Kehrungen sind der Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt.

Bei Feststofffeuerungsanlagen sind zwischen 1-4 Kehrungen, je nach Art und  Nutzung der Feuerstätte vorgesehen.

(ab S.4/16)

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/k\_o/gesamt.pdf

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Die max. Abweichung ist vom Gesetzgeber vorgegeben! Sie hat nichts mit der Ausbildung zu tun. Der Sauerstoffgehalt der Luft liegt bei ca. 20,9-21%. Liegt der Gemessene Wert darunter, saugt die Heizung Abgas ein. Hauptursache: defekte Dichtungen korrodirte Rohre der Abgasführung. In selten Fällen liegt eine verschmutzte Austrittsöffnung vor. Also Anlage Warten und Richten lassen.

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