In Küchen würde ich eher Temperaturmelder empfehlen.
Würde ich nicht empfehlen. Jeder Ofen darf nur mit den für ihn zugelassenen Brennstoffen befeuert werden. Ein Feuer mit Kohle braucht eine andere Luftzufuhr. Falsch eingesetzte Brennstoffe können zu schlimmstenfalls zu Schäden führen. Auf jeden Fall führen sie zu Geruchsbelästigungen der Nachbarschaft. Das "Gluthalten" wird auch zu Verrußungen des Schornsteine s und des Ofens führen. Wenn ihr Pech habt kann auch der Schornstein anfangen zu versotten.
Desweiteren verweise ich mal auf die die 1.BImSchV Abschnitt 2 § 4 Satz 1.
Falls sich ein Nachbar beschwert.....
Grundsätzlich brennbar!
Aber besser immer mit dem Feger Rücksprache halten. Er kennt die Gegebenheiten vor Ort und kann daher besser entscheiden. Ferndiagnosen sind immer eine schlechte Wahl.
Im Zweifel an die Innung und den Hersteller.
Wenn der Hersteller Teile liefert, sollten diese den Vorgaben entsprechen. Sie sollten aber so angebracht und ausgelegt sein, dass sie nicht unbeabsichtigt entfernt werden (abfallen etc.).
Sollten sie jedoch vorsätzlich entfernt werden, ist es fahrlässig. Bei solch einer "Dummheit" hilft aber auch keine Schraube als Schutz.
Ganz einfach: Im Feuerstättenbescheid unter den Fristen nachsehen.
Die Kehrungen sind der Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt.
Bei Feststofffeuerungsanlagen sind zwischen 1-4 Kehrungen, je nach Art und Nutzung der Feuerstätte vorgesehen.
(ab S.4/16)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/k\_o/gesamt.pdf
Die max. Abweichung ist vom Gesetzgeber vorgegeben! Sie hat nichts mit der Ausbildung zu tun. Der Sauerstoffgehalt der Luft liegt bei ca. 20,9-21%. Liegt der Gemessene Wert darunter, saugt die Heizung Abgas ein. Hauptursache: defekte Dichtungen korrodirte Rohre der Abgasführung. In selten Fällen liegt eine verschmutzte Austrittsöffnung vor. Also Anlage Warten und Richten lassen.