Kindesunterhalt bei unehelichen Partrnern und einseitigen Hauskredit?

Hallo Ich als Vater eines 4 1/5 jährigen Sohnes habe vor 3 Jahren für uns gemeinsam ein Haus erworben, Da meine Partnerin kein Vermögen hatte habe ich es komplett auf meinen Namen genommen und sowohl ein Kredit bei der Bank als auch ein Darlehen mit monatlich vereinbarten Rückzahlungen bei meiner Mutter aufgenommen. Zusätzlich sind die Schwiegereltern zur Miete mit in das Haus gezogen da es nach der Elternzeit notwendig war /ist das das Kind nach dem Kindergarten betreut wird. Mutter ist wieder in Arbeit und macht 2 Schichten . Ich selbst bin auswärts tätig also meist die Woche nicht da und bezahle zusätzlich noch eine Miete in einer WG am Arbeitsort. Nun trennt sich meine Partnerin von mir und will mit dem Kind ausziehen. Sie haben die letzten 3 Jahr in unserer großen Wohnung nur zum Nebenkastenbeitrag gewohnt. Ohne Mietvertrag. Mein Nettoeinkommen liegt unter 1500 und von den Mieteinahmen der Schwiegereltern bezahle ich die Tilgung bei der Bank + die Nebenkosten für Ihre Wohnung. Also kein Überschuss vorhanden . Wie berechnet nun das Jugendamt den Unterhalt für meinen Sohn wenn Mutter und Kind in eine eigene Mietwohnung ziehen wollen bzw auch wenn Sie weiterhin im Haus wohnen wollen dann aber ich eine Mietwohnung anmieten müsste und ich mit Ihr einn seperaten Mietvertrag abschließen würde/müsste ? Muss ich das Haus verkaufen was bei der Zinsbindungsfrist von 10 Jahren mit Strafzins vergolten und eventuell sogar alsSpekulation vor der Steuer bewertet wird oder werden die Schuldzahlungen die ich an meine Mutter leiste + den Mietanteil den ich selber hätte würde ich eine Wohnung mieten mit angerechnet ? Werden die Mirtzahlungen der Parteien zum Netto dazu gerechnet und auch die Schuldzahlungen mit berücksichtigt? Wie sieht es mit eventuell vorhandenen Sparvermögen als Rücklagen aus was zur Ablösung nach der Zinsbindung und für Reparaturen und Instandthaltungen am urspr. gemeinsam bewohnten Haus gedacht waren. In wiefern fließen diese mit in die Unterhaltsberechnung rein?
Für eine sachliche halbwegs verlässliche Info wäre ich dankbar ,da ichb wissen muss ob ich das Haus trotz Unterhaltszahlungen noch halten kann oder ob ich es so oder so verkaufen muß.

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Ok soweit so gut werden wir kokreter . Nettoeinkommen Monat liegt bei etwa 1300,-€ kommen die Kaltmieteinahmen für die vermietete Wohnung der Schwiegereltern hinzu ca 288,-€ +ca 100,.€ Mieteinnahmen für vermietetet Carports. Kommen wir auf ein Nettoeinkommen von 1688,-€. Davon müssten dann die Kreditzinsen des Bankkredites von ca 156,-€ +155,-€ Mietzins für berufsbedingte Nebenwohnung,+200,-€ bzw wieviel davon? für die Ratenrückzahlung an meine Mutter für das bei Ihr aufgenommene Dahrlehen ,+ eventuell noch 150,-€ Spritgeld für berufsbedingte Fahrten auf Arbeit und zurück angerechnet werden ?? Somit käme ich bie voller Berücksichtigung der o.g. Beiträge auf ein anrechenbares Netto von ca 1027,-€. Freundin selber hat ein Netto von ca 925 + 184 Kindergeld . Das Kindergeld wird hier wohl glaube nicht mit brücksichtigt bzw .ist schon mit eingerechnet . Das wäre dann lt. Unterhaltsrechner nur 26€ ? Was passiert mit dem Differenzbetrag bis zum Mindestunterhalt? Wird hier dann Sparvermögen angezogen und wenn ja wieviel Freibetrag steht mir zu? Das ist daher wichtig zu wissen ob, ich das Haus wenn Sie auszieht alleine noch halten kann. 2 Option wäre sie selbst bleibt drin somit würde sich aber mein Netto erneut um Ihren Kaltmietzins erhöhen wogegen dann aber auch meine eigenen Mietkosten für die von mir angemietete Wohnung gegengerechnet werden müsste?

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