Da müßtest Du schon mal etwas mehr erläutern, in welche Richtung Deine Frage geht. Wenn Du nach dem Begriff googelst, findest Du aber schon viele Antworten und Übersichten, wie z.B. vom europäischen Parlament: http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/content/modul_09/abb_Wirtschaftszonen.html

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Zum Beispiel der http://www.chefkoch.de/rezepte/1447931249652746/Schneller-Kaese-Gemuese-Schinken-Nudel-Auflauf.html und Du läßt einfach das Gemüse weg.

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UPS liefert den ganzen Tag. Und je nachdem, wie Du gerade im Tourenplan drin bist kommt es irgendwann im Laufe des Tages.

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Schau mal auf Tourismusmessen oder Börsen. Dort gibt es immer viele Broschüren. Und in einer solchen Dänemark-Broschüre hatte ich letztes Jahr 2 Freieintritte für Kinder drin. Hat vor Ort auch problemlos geklappt.

Ansonsten kannst Du hier mal suchen: http://www.dk-forum.de/forum/ Da könnten vielleicht noch konkreter Hinweise zu finden sein.

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Hallo Marcus, E wie einfach ist eine "Tochter" von E.ON Bayern. Das selbst eine Vorstandsbeschwerde nichts bringt erstaunt mich schon etwas. Falls das Problem immer noch nicht geklärt ist - setze denen schriftlich eine Frist zur Klärung (maximal einen Monat). Ansonsten trittst Du zurück, da die Gegenseite ( E wie einfach) ja ihre vertraglichen Zusagen (Dich mit Strom zu versorgen) ja nicht eingehalten hat. Gruß Uwe

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Es gibt eine Grundversorgerverordnung. Danach ist der örtliche Grundversorger (der die meisten Haushalte regional versorgt - wird regelmäßig geprüft und neu festgelegt) immer zuständig, wenn Du keinen anderen Lieferanten wählst. D.h. mit den ersten Knips auf den Lichtschalter landest Du beim Grundversorger, wenn Du keinen Vertrag mit einem anderen Lieferanten abgeschlossen hast.

Musst Du Dich mal erkundigen, wer bei Dir Grundversorger ist.

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Hast Du mal angerufen und nach dem Grund für die Erhöhung nachgefragt? Eine geringen Erhöhung kann sich durch steigende Stromkosten erklären aber nicht in dem Maße wie bei Dir! Wenn Du in der Hotline nicht weiter kommst - Vorstandsbeschwerden (als solche tituliert und an den Vorstand adressiert - findest Du auf der Rechnung) sorgen immer für eine gründliche und relativ schnelle Überprüfung! Viel Erfolg!

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In die Grundversorgung bzw. Ersatzversorgung "fällst" Du eigentlich immer dann, wenn kein anderer Stromanbieter Dich beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet hat.

Du solltest bei Deinem neuen Anbieter nachfragen, wo das Problem liegt.

Und überlasse diesem zukünftig bei Wechseln die Kündigung. Ist einfacher und bringt weniger Probleme.

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Eigentlich nicht. Einmal jährlich gibts die Rechnung und wenn Du gerade kurz vor einer Jahresablesung eingezogen bist kann sich das mal um ein Jahr verschieben. Aber 1 1/2 Jahre sind da ein bißchen viel.

Frag mal nach, wann da die Jahresablesung für Dich stattfindet.

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Jeder Kunde hat eine Kundenummer als Person bei E.ON. Zum Teil werden auch neue Kundennummern vergeben, wenn man sich mit einem neuen Zähler anmeldet. Dann gibts dazu Vertragskontennummern und Vertragsnummern zu einzelnen Verträgen.

Die Verbrauchspunkte werden durch Adresse, Zählpunkt (33-stellig und mit DE beginnend) und Zählernummer definiert. Teilweise erscheinen auf den Rechnungen nur die letzten 8 Stellen von 16-stelligen Zählernummern.

Ansonsten kann es noch geringe Unterschiede zwischen E.ON Hanse, E.ON Westfalen-Weser, E.ON Avacon usw. geben

Wo liegt Dein konkretes Problem?

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Ergänzung - Wären mehrere Punktfundamente evtl eine Alternative?

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